Immobilien
11. September 2018

Zu viel Optimismus bei der Erzielung möglicher Kapitalerträge

Die Niedrigzinsphase macht Stiftungen des Bundes zu schaffen, warnt der Bundesrechungshof. Das Stiftungskonzept einer Kapitalstiftung sei nur bedingt tauglich, Aufgaben des Bundes zu erfüllen.

Der Bundesrechnungshof warnt den Bund vor Haushaltsrisiken aus privatrechtlichen Stiftungen, die mit Bundesmitteln errichtet wurden. Dem Bund fehlt laut einem Bericht der Börsen-Zeitung vom 11. September „der Überblick über seine privatrechtlich errichteten Stiftungen und deren Vermögenslage“. Die Erhaltung des realen Kapitals sei zudem in Zeiten niedriger Zinsen nicht oder nur eingeschränkt gesichert.
Diese in der Stiftungsszene seit vielen Jahren bekannnte Problematik hat nun auch der Bundesrechnungshof nach einer ­Prüfung der privatrechtlichen Stiftungen des Bundes im Visier. „Insbesondere die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Ver­mögensanlage der Stiftungen zeigen, dass das Stiftungskonzept einer Kapitalstiftung nur bedingt tauglich ist, Aufgaben des Bundes zu erfüllen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Die Stiftungen seien trotz Bereitstellung des Stiftungskapitals auf eine zusätzliche finanzielle Förderung angewiesen.
Der Bericht des Bundesrechnungshofs wurde bereits Ende Mai veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: Die niedrigen Erträge hätten dazu geführt, dass es auch für Stiftungen mit vergleichsweise hoher Vermögensausstattung schwierig sei, den Stiftungszweck auf Dauer vollständig ohne weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erfüllen.

Erhebliche finanzielle Risiken befürchtet 

Der Bundesrechnungshof zieht aus der Untersuchung einen ernüchternden Schluss: „Der Bund sollte künftig möglichst davon absehen, privatrechtliche Stiftungen zu errichten“, erklärte Scheller. Laut Börsen-Zeitung hatte der Rechnungshof im Zuge der Prüfungsfeststellung exemplarisch acht privatrechtliche Stiftungen untersucht, ­darunter die Stiftung Zukunft des Kohlenstoffmarktes, die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz und die Stiftung Datenschutz. Die ernüchternde Erkenntnis der Rechnungsprüfer lautet: Die Möglichkeit, Kapitalerträge zu erzielen, sei bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor den Gründungen von den involvierten Ministerien vielfach zu optimistisch eingeschätzt worden.
Das Bundesfinanzministerium reagiert mit Aktionismus. Dort will man künftig in den zuständigen Bundesressorts eine Übersicht über die Stiftungen periodisch abfragen.
portfolio institutionell 11.09.2018/Tobias Bürger
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