Banken
2. Dezember 2024

Weniger Bürokratie für kleine Banken

Bafin will Proportionalität in den Anforderungen an das Risikomanagement stärken. Neue Aufsichtsmitteilung soll kleine und sehr kleine Kreditinstitute entlasten.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat in der vergangenen Woche eine Aufsichtsmitteilung mit dem Titel „Kleine und sehr kleine Kreditinstitute: Proportionalität in den Anforderungen der Bafin an das Risikomanagement“ veröffentlicht. Damit will die Aufsicht die Proportionalität bei kleinen und sehr kleinen Kreditinstituten stärken. Die Änderungen betreffen unter anderem verschiedene Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk), wie z.B. die Risikoinventur, einfachere Methoden bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit und Stresstests.

In der Aufsichtsmitteilung weist die Bafin darauf hin, dass ihre Rundschreiben in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute enthalten. Dies gelte auch für die MaRisk. Wie Exekutivdirektor Raimund Röseler in einem Interview dazu auf den Seiten der Bafin erläutert, müssten einige, kleine risikoarme Institute „Anforderungen erfüllen, die eigentlich für sie nicht relevant sind. Das kann bei manchen Themen schon zur Überlastung führen“.

Röseler zufolge hätten viele kleine Institute die aufsichtlichen Anforderungen in der Vergangenheit teilweise sogar übererfüllt. Er sagt: „Bei der Interpretation der aufsichtlichen Anforderungen sind manche Institute teilweise über das Ziel hinausgeschossen.“ Ihm zufolge werden nun „etwa drei Viertel der deutschen Institute von den Erleichterungen profitieren“. Die Bafin leiste damit einen „konkreten Beitrag zur Entbürokratisierung. „Es darf nicht sein, dass Regulierung so komplex ist, dass die Bürokratie kleine Institute in die Knie zwingt“, sagte Röseler.

Was künftig aus Sicht der Aufsicht als kleines oder sehr kleines Institut gelten wird, dazu schreibt die Bafin in der Aufsichtsmitteilung: „Im Sinne der Einheitlichkeit gelten künftig als kleine Institute im Sinne der MaRisk die Institute, die als kleine und nicht-komplexe Institute (Small and Non-Complex Institutions – SNCIs) nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) eingestuft sind.“

Was die neue Aufsichtsmitteilung des Weiteren konkret beinhaltet, lesen Interessierte hier. Und zum Interview mit Exekutivdirektor Raimund Röseler geht es hier entlang.

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