Pensionskassen
20. Mai 2015
VFPK warnt vor Kahlschlag in der bAV
Das neue Betriebsrentengesetz sorgt seit einiger Zeit für viele Diskussionen. Mit ihrer Rede auf der Aba-Tagung hat Bundesministerin Nahles neuen Zündstoff geliefert. Der VFPK fürchtet: Betriebliche Altersvorsorge verkommt zum Vertriebsmodell.
Fehler kann man machen, allerdings nur einmal. Entsprechend dieser Weisheit richtete der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) Anfang dieser Woche einen Appell an die Politik, bei der Neugestaltung des Paragrafen 17b im BetrAVG nicht die Fehler der Vergangenheit fortzuführen. Anlass dafür ist die Rede von Bundesministerin Andrea Nahles auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (Aba).
Nach Ansicht des VFPK hat die Ministerin auf der Aba-Tagung ein Modell präsentiert, das den vor mehr als zehn Jahren für die Riester-Förderung in der privaten Altersversorgung gewählten Weg unbeirrt fortsetzt und sich bei der künftigen Ausgestaltung von Modellen der tariflich vereinbarten Altersversorgung auf die Direktversicherung der Lebensversicherer und deren Vertriebsmannschaften stützt. Das habe in der Vergangenheit in vielen Fällen dazu geführt, dass betriebliche Altersversorgung (bAV) vor allem als Vertriebsmodell für Lebensversicherungsverträge gesehen und missbraucht wurde. Der von Nahles zur Diskussion gestellte Weg wendet laut VFPK den in früheren Fassungen vorgeschlagenen kollektiven und paritätischen Ansatz in sein völliges Gegenteil. Würde das Gesetz in dieser Form realisiert, würden damit die Fehler der Vergangenheit in die Zukunft fortgeschrieben.
In seiner Mitteilung fasste der VFPK nochmals für alle, die die Rede von Nahles nicht gehört haben, zusammen, was die Ministerin darin konkret aufführte:
In seiner Mitteilung fasste der VFPK nochmals für alle, die die Rede von Nahles nicht gehört haben, zusammen, was die Ministerin darin konkret aufführte:
– Die Direktversicherungen der Lebensversicherer werden neben den unternehmensnahen Durchführungswegen Pensionskasse und Pensionsfonds ins Zentrum der künftigen gesetzlichen Förderung gerückt.
– Parallel hierzu übernimmt die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer, Protektor, die Rolle als zentrale Insolvenzsicherung der bAV.
– Die Tarifvertragsparteien können sich im Wesentlichen auf die Rolle der Geschäftsbesorgung für Direktversicherungen zurückziehen.
In den bisher vorgelegten Entwürfen gab es laut VFPK einen begrüßenswerten Lösungsansatz. So war vorgesehen, dass die Tarifvertragsparteien die Förderung und Verwaltung tariflicher Versorgungswerke in eigener Verantwortung übernehmen. Die konkrete Umsetzung sollte in Form von bewährten, unternehmensnahen Pensionskassen und Pensionsfonds erfolgen. Hierbei wären die traditionellen betrieblichen Selbsthilfeeinrichtungen das zentrale Lösungskonzept gewesen. Offen war bei diesem Lösungsansatz lediglich die Frage, wie mit der bisherigen arbeitsrechtlichen Haftung des Arbeitgebers bei künftigen Zusagen umzugehen ist. Gerade die Haftungsfrage für die Mindestgarantie ist jedoch bei Neuzusagen völlig untergeordnet.
Würde allerdings das Gesetz wie von Bundesministerin Nahles jüngst vorgeschlagen realisiert, würde nach Ansicht des VFPK der ursprünglich soziale, kollektive und paritätische Ansatz der ersten Gesetzesidee in sein vollkommenes Gegenteil gewendet und die Fehlentwicklungen der Vergangenheit unvermindert fortgesetzt. Die klassische bAV in Form unternehmensnaher Pensionskassen und Pensionsfonds wäre künftig nicht mehr möglich, weil die für die Abwicklung der Mannheimer Lebensversicherung ins Leben gerufene Sicherungseinrichtung Protektor ausschließlich für Lebensversicherer besteht. Die Umsetzung einer neuen, bAV-spezifischen Absicherung durch den PSV wird, wenn sie überhaupt praktikabel ist, erhebliche Zeit beanspruchen, warnte der VFPK. Bis dahin werden sich viele Arbeitgeber zu ihrer vermeintlichen Enthaftung aus der klassischen bAV verabschiedet haben, fürchtet der Verband. Statt das erklärte Ziel der Bundesregierung, die dringend notwendige Verbreiterung der bAV zu erreichen, werde es damit tatsächlich zu einem Kahlschlag kommen. Die betriebliche Altersvorsorge ist dann nur noch Vertriebsmodell.
portfolio institutionell newsflash 20.05.2015/Kerstin Bendix
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portfolio institutionell
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