Recht, Steuer & IT
29. August 2022

Versicherer weiter von Teilen des unterjährigen Berichtswesens befreit

Verlängerung der Bafin-Entscheidungen zu Solvency II von 2020. Befreiung wird 2023 überprüft.

Die Bafin befreit Versicherer auch im kommenden Jahr von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach Paragraf 45 Versicherungsaufsichtsgesetz. Wie die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mitteilte, verlängert sie damit ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2020. Diese hätten sich bewährt.

Laut Bafin arbeitet die Europäische Kommission aktuell am Review der Technischen Standards zur Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörden. Gleiches gelte für die Standards zu den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Solvabilitäts- und Finanzbericht. Eine Anwendung des Reviews soll voraussichtlich ab dem 31. Dezember 2023 erfolgen. In Folge des Reviews werde die Befreiung im kommenden Jahr einer Überprüfung unterzogen. Bis dahin gilt die aktuelle Befreiung. Die Bafin behält sich aber vor, die Befreiung für einzelne Unternehmen zu widerrufen.

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