Recht, Steuer & IT
4. April 2022

Versicherer sichern sich ab

Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer steigt auf 450 Prozent. Damoklesschwert Zinsextrapolation.

Die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer lag zum Jahresende 2021 im Durchschnitt bei rund 450 Prozent. Das zeigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zum Vorjahresstichtag belief sich die Quote auf rund 380 Prozent. Die Solvenzquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Bei einer Solvenzquote von 100 Prozent können Versicherer auch in einem Krisenszenario, das nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen.

Ohne Übergangsmaßnahmen bei 250 Prozent

Die höhere Solvenzquote in der Lebensversicherung führt der GDV auf das gestiegene Zinsniveau, aber auch das veränderte Produktportfolio und die damit sinkenden Garantieverpflichtungen der Lebensversicherer zurück. Ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen verbesserte sich die Solvenzquote in der Lebensversicherung voraussichtlich ebenfalls und lag zum 31. Dezember 2021 mit schätzungsweise 250 Prozent um 50 Prozentpunkte über dem Vergleichswert von 2020.

Schadenversicherer leiden unter Flutkatastrophe

In der Schaden-/Unfallversicherung ließen erhebliche Belastungen unter anderem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal die Solvenzquoten leicht zurückgehen. Mit einem Wert von rund 270 Prozent zum Jahresende 2021 nach 285 Prozent Ende 2020 ist die Entwicklung aber recht stabil.

Das Damoklesschwert über Solvency II

Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung von Solvency II würden laut GDV allerdings per Saldo zu Mehrbelastungen für deutsche Versicherer führen, wenn es zu der vorgeschlagenen Änderung bei der Berechnung langfristiger Zinsen (Zinsextrapolation) käme. Diese zusätzliche Belastung würde auch nicht durch Erleichterungen bei anderen Elementen kompensiert. Damit würden langfristige Investitionen der Lebensversicherer, beispielsweise in Projekte der Energie- und Transportinfrastruktur, erschwert. Der mögliche Investitionsbeitrag des Versicherungssektors zu europäischen Schlüsselprojekten würde damit eingeschränkt. In Kraft treten würden diese neue Regeln frühestens ab Ende 2024.

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert