Recht, Steuer & IT
7. September 2015

Verbände kritisieren geplante Investmentfondsbesteuerung

In einer konzertierten Aktion machen nicht weniger als acht Wirtschaftsverbände gegen das vom Bundesfinanzministerium im Entwurf vorgelegte Investmentsteuer-Reformgesetz mobil. Das Finanzministerium will damit Steuerschlupflöcher stopfen und die hiesigen Regeln an das Europarecht anpassen.

Neben dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnen auch der Bankenverband, die Versicherungswirtschaft und andere in einer gemeinsamen Erklärung vor schweren Schäden für Kleinsparer, die Altersvorsorge, institutionelle Anleger sowie Start-up-Firmen. Die Wirtschaftsverbände unterstützen nach eigenem Bekunden zwar grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, Zweifel an der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Investmentfondsbesteuerung zu beseitigen und als ungerechtfertigt angesehene Gestaltungen mit Hilfe von Investmentfonds zu verhindern. Allerdings verfehle die vorliegende Fassung der Reform der Investmentfondsbesteuerung dieses Ziel. Denn der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Investmentsteuer-Reformgesetz (InvStRefG-E) führe zu einer steuerlichen Mehrbelastung und zu einer nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland. Zudem entstünde eine erhebliche administrative Mehrbelastung, bei den mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten, den Finanzunternehmen und den Anlegern, kritisieren die Spitzenverbände in der gemeinsamen Stellungnahme. 
Die Reform treffe im Kern mit der Besteuerung die Publikumsfonds, in die vor allem Anlagebeträge von Altersvorsorgesparern und Kleinsparern fließen, warnen die Autoren. Der Entwurf sehe vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert werden. Damit stünden Fonds weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung. 
Neben Publikumsfonds wären auch Spezialfonds betroffen, mahnen die Verbände. Anders als bisher müssten diese Fonds nach dem Gesetzentwurf einen Teil der einbehaltenen Veräußerungsgewinne sofort versteuern. Geplant sei eine jährliche Besteuerung in Höhe von zehn Prozent. Das hätte eine deutliche Steuermehrbelastung für die Wirtschaft zur Folge. Derzeit nutzten Unternehmen die Möglichkeit zur vorübergehenden Thesaurierung, um Marktschwankungen auszugleichen und damit die Erträge für ihre Kunden zu verstetigen. Diese Möglichkeit würde durch die unmittelbar anfallende steuerliche Belastung eingeschränkt. Zudem müssten die Voraussetzungen für Spezialfonds so ausgestaltet werden, dass auch für Personenunternehmen die Anlage in diese Fonds (zum Beispiel zur Deckung von Pensionszusagen) möglich ist. Dies schließe der Gesetzentwurf aber gerade aus. 
In der aktuellen Ausgabe von portfolio institutionell (August 2015) hat Paul Wessling die geplante Umgestaltung des Investmentsteuerrechts und die Einführung eines „intransparenten Steuersystems durch das Investmentsteuer-Reformgesetz“ beklagt.Den vollständigen Text finden Sie auch auf unserer Homepage, zu der Sie hier gelangen. 
portfolio institutionell newsflash 07.09.2015/Tobias Bürger
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