Versorgungswerke
2. Mai 2013

Union will Status der Versorgungswerke nicht antasten

Im Gespräch mit der ABV hat sich Volker Kauder zu den berufsständischen Versorgungswerken geäußert. Für ihn sind sie ein unverzichtbarer Teil des Alterssicherungssystems in Deutschland.

Der Bundestagswahlkampf ist in vollem Gange. Im Moment vertiefen sich die Parteien zwar vor allem in die Frage um den richtigen Umgang mit Steuersündern. Ein Dauerbrenner ist und bleibt allerdings auch die Rentenpolitik. Die CDU/CSU scheint sich hier die Unterstützung der freien Berufe und Versorgungswerke sichern zu wollen. So versprach Volker Kauder, CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Hartmut Kilger, die berufsständische Altersvorsorge in ihrer jetzigen Form erhalten zu wollen.
Wie die ABV mitteilte, habe Kauder erklärt, dass die berufsständischen Versorgungswerke für ihn ein unverzichtbarer Teil des gegliederten öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems in Deutschland bleiben. Gerade im Hinblick auf die Diskussion um eine Erwerbstätigenversicherung werde es die Union laut Kauder nicht zulassen, dass mit der berufsständischen Versorgung ein Alterssicherungssystem in seinem Bestand und seiner Entwicklung tangiert werde, das auf einer Finanzierungskonzeption aus Kapitalbildung und Umlage beruhe und seine Leistungen ohne jeglichen staatlichen Zuschuss finanziere.
Aus der ABV-Mitteilung geht weiter hervor, dass Kilger dem Union-Politiker für diese klare Positionierung gedankt hat. Außerdem erklärte er, dass die berufsständischen Versorgungswerke die bisherige Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise gut überstanden hätten, auch wenn das niedrige Zinsniveau ihnen langfristig Probleme bereite.
Bereits auf ihrer Mitgliederversammlung im November 2012 hatte Kilger klar gemacht, dass sich die ABV gegen jeden Versuch, in Deutschland eine Erwerbstätigenversicherung auch unter Einschluss von Freiberuflern einzuführen, entschieden wehren werde – notfalls sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Der ABV-Vorsitzende verwahrte sich insbesondere gegen den Vorwurf, die Mitglieder der Versorgungseinrichtungen entzögen sich der gesellschaftlichen Solidarität. Im März 2013 stellte die Arbeitsgemeinschaft schließlich die Ergebnisse einer Studie vor, laut der die Eingliederung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin keine Entlastung für die gesetzliche Rentenversicherung brächte (siehe frühereMeldung). 
portfolio institutionell newsflash 29.04.2013/kbe

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