Versicherungen
8. Dezember 2014

Und Solvency II bewegt sich doch

Versicherungen steht eine vorzeitige Bescherung ins Haus. Die Anforderungen für die Eigenmittelunterlegung ungehebelter, geschlossener AIF werden voraussichtlich reduziert.

„Für geschlossene AIF, die kein Fremdkapital auf Fondsebene einsetzen, soll die nach Solvency II im Standardmodell vorgesehene Unterlegung mit Eigenmitteln von 49 auf 39 Prozent gesenkt werden“, teilt Frank Dornseifer mit. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments verweist hierbei auf eine Durchführungs-Verordnung der EU-Kommission. „Diese muss noch von Rat und Parlament gebilligt werden, was aber sehr wahrscheinlich ist.“ Diese Erleichterung kommt nunmehr unter anderem Private-Equity-Fonds und Infrastrukturfonds zu Gute. Immobilienfonds, die nach Solvency II mit 25 Prozent Eigenkapital unterlegt werden müssen, seien von dieser Änderung nicht betroffen. Laut Berater Detlef Mackewicz wird bei Private Equity klassischerweise auf der Objektebene gehebelt. Fremdkapitaleinsatz auf Fondsebene sei allenfalls bei manchen US-Secondary-Fonds gegeben.

Damit werden Private Equity und Infrastruktur nun aufsichtsrechtlich wie OECD-Aktien behandelt. Der Sinneswandel sei aus der politischen Ecke angestoßen worden. Der EU-Kommission war es offenbar ein Anliegen, die langfristige Finanzierung der Wirtschaft und Infrastruktur durch private Investoren zu fördern. Gerade für Infrastruktur hätte sich die Versicherungsbranche aber auch eine noch niedrigere EK-Quote gewünscht. 2013 legte der GDV ein Positionspapier vor, in dem für risikoarme Investitionen in Infrastruktur oder Erneuerbare Energien eine separate Risikoklasse mit einer deutlich niedrigeren Eigenmittelunterlegung etabliert werden sollte, welche dem geringeren Risikoprofil angemessen ist.

portfolio institutionell newsflash 08.12.2014/Patrick Eisele
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