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30. März 2015
Über drei Millionen Euro muss Blackrock an Bußgeld zahlen
Für die Bafin ist das die höchste Summe, die sie bisher als Geldbuße verhängt hat. Es ging dabei um fehlerhafte oder verspätete Mitteilungen zu Stimmrechtsanteilen. Blackrock gelobt Besserung.
Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen Blackrock Investment Management (UK) ein Bußgeld in Höhe von 3,25 Millionen Euro verhängt. Das ist nach Angaben der Aufsichtsbehörde die höchste bislang festgesetzte Geldbuße. Wie es hieß, habe Blackrck angekündigt, das erlassene Bußgeld zu akzeptieren.
Wie die Bafin kürzlich mitteilte, hatten Blackrock-Konzerngesellschaften Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente inhaltlich nicht richtig oder verspätet abgegeben und damit gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (Paragraf 21, 22, 25) verstoßen. Die fehlerhaften oder verspäteten Mitteilungen waren auf Fehlbewertungen der deutschen Mitteilungspflichten zurückzuführen und betrafen eine Vielzahl großer deutscher Aktienemittenten. Blackrock habe sich deswegen im Juli 2014 an die Bafin gewandt, an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt und schließlich die betreffenden Mitteilungen Ende September 2014 berichtigt und nachgeholt. Ferner habe Blackrock interne Maßnahmen eingeleitet, die das erneute Auftreten derartiger Ordnungswidrigkeiten verhindern sollen.
Wie die Bafin kürzlich mitteilte, hatten Blackrock-Konzerngesellschaften Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente inhaltlich nicht richtig oder verspätet abgegeben und damit gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (Paragraf 21, 22, 25) verstoßen. Die fehlerhaften oder verspäteten Mitteilungen waren auf Fehlbewertungen der deutschen Mitteilungspflichten zurückzuführen und betrafen eine Vielzahl großer deutscher Aktienemittenten. Blackrock habe sich deswegen im Juli 2014 an die Bafin gewandt, an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt und schließlich die betreffenden Mitteilungen Ende September 2014 berichtigt und nachgeholt. Ferner habe Blackrock interne Maßnahmen eingeleitet, die das erneute Auftreten derartiger Ordnungswidrigkeiten verhindern sollen.
Zum Hintergrund: Aktionäre von börsennotierten Unternehmen sind verpflichtet, der Bafin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise einen der Schwellenwerte von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent erreichen, über- oder unterschreiten. Neben Stimmrechtsanteilen muss auch gemeldet werden, wenn bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, gehalten werden. Stimmrechtsmitteilungen müssen unverzüglich vorgenommen werden – spätestens innerhalb von vier Handelstagen. Die börsennotierte Gesellschaft wiederum muss die Mitteilung unverzüglich – spätestens nach drei Handelstagen – öffentlich machen.
portfolio institutionell newsflash 30.03.2015/Kerstin Bendix
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portfolio institutionell
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