Stiftungen
8. April 2015
Treuhänder-„TÜV“ vom Bundesverband Deutscher Stiftungen vergeben
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im vergangenen Jahr ein Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ins Leben gerufen. Nun wurden erneut Stiftungstreuhänder ausgezeichnet.
Fünf gemeinnützige Stiftungstreuhänder erhielten am 1. April das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Dazu zählen der GLS Treuhand e.V., die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe und die Bürgerstiftungen Braunschweig, Düsseldorf und Pfalz. Am Beispiel der GLS Treuhand wird deutlich, wie eine solche Treuhandstiftung in der Praxis konzipiert sein kann: Die GLS Treuhand fördert seit über 50 Jahren mit Ideen und Geld gemeinnützige Vorhaben für eine offene, aktive Bürgergesellschaft. Die 18 Stiftungen unter dem Dach der Einrichtung verfügen über ein Vermögen von rund 56 Millionen Euro und fördern jährlich knapp 500 Projekte mit durchschnittlich 6,5 Millionen Euro. In Zusammenarbeit mit der GLS Gemeinschaftsbank werden die Stiftungsgelder ethisch-ökologisch angelegt.
Die Zahl der Treuhandstiftungen in Deutschland wird auf weit über 20.000 geschätzt. Rund 800 Treuhänder – gemeinnützige wie kommerzielle – bieten Dienstleistungen in der Verwaltung an. Um eine Marktübersicht zu schaffen und professionelle Standards weiter zu etablieren, wurde das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung vom Bundesverband Deutscher Stiftungen ins Leben gerufen.
Die Kriterien für das 2014 erstmals vergebene Siegel basieren auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen. „Die besagen unter anderem, dass der Stifterwille zu achten ist“, erklärt Marvin Wiek, Referent beim Deutschen Stiftungsservice, einer Tochtergesellschaft des Verbandes. Auf Wunsch des Stifters sollen Änderungen der Satzung im Rahmen der Gesetze vom Treuhänder ermöglicht werden. Wichtig ist auch die Transparenz: Zum einen muss nachgewiesen werden, wie das Vermögen verwaltet und welche Anlagestrategie verfolgt wird. Zum anderen muss der Treuhänder seine Bilanzen durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testieren lassen. Die verwalteten Stiftungen ihrerseits sollten jeweils über ein eigenes Gremium verfügen oder der Treuhänder sollte einen Stifterrat oder ein anderes Aufsichtsorgan als Kontrollinstanz installieren.
Die Vergabe ist laut Wiek keine Preisauszeichnung, sondern sollte eher als eine Art TÜV-Prüfung gesehen werden. Kleinere Mängel führen nicht zwangsläufig zur Versagung des Siegels, sondern werden aufgedeckt und können von den Treuhändern beseitigt werden.
Die Vergabe ist laut Wiek keine Preisauszeichnung, sondern sollte eher als eine Art TÜV-Prüfung gesehen werden. Kleinere Mängel führen nicht zwangsläufig zur Versagung des Siegels, sondern werden aufgedeckt und können von den Treuhändern beseitigt werden.
portfolio institutionell newsflash 08.04.2015/Rebecca Lück/Tobias Bürger
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