ESG-Zertifizierungen in Immobilienfonds steigen
Treiber sind EU-Taxonomie und Offenlegungs-VO. Daten zum CO2-Ausstoß fehlen.
Treiber sind EU-Taxonomie und Offenlegungs-VO. Daten zum CO2-Ausstoß fehlen.
Studie: Fonds nach der Offenlegungsverordnung trotz geringen Taxonomie-Quoten nachhaltig. Kriterien erst am Anfang.
Die Datenlage rund um das Thema Nachhaltigkeit treibt Investoren und Asset Manager um wie nie zuvor. Haupttreiber ist neben den zunehmenden Selbstverpflichtungen der Investoren zur CO₂-Neutralität vor allem die verstärkte Regulierung durch die EU-Offenlegungsverordnung und die Taxonomie.
Zusätzliche Befugnisse durch Taxonomieverordnung. Konsultation bis September.
Die Umsetzung des EU Action Plan for Sustainable Finance nimmt Gestalt an. So definiert die schon verabschiedete Offenlegungsverordnung die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen und Pensionskassen bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Die Taxonomie-Verordnung legt fest, welche Investments künftig als ökologisch nachhaltig gelten dürfen. Schon bald könnte auch sie Gesetz werden.
Stellungnahme zum Bericht der Technical Expert Group im Rahmen des EU-Aktionsplans zu Sustainable Finance. Offenlegungspflichten für alle Finanzprodukte gefordert.
Zinsumfeld als große Herausforderung. Kukies: „Taxonomie wird enorme Rolle spielen.“
Network for Greening the Financial System (NGFS) legt ersten Bericht über die Auswirkung von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanzmärkte vor. Zentralbanken unterstützen Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).