Nach dem Beschluss, Atomenergie und Erdgas als nachhaltige Investitionen einzustufen, hakt es nun bei der weiteren Umsetzung der EU-Taxonomie – die neben Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vier weitere Umweltziele hat. Auch greift die Level-II-Gesetzgebung zur Offenlegungsverordnung zum Januar 2023 erstmals. Was das mit sich bringt und was die Platform on Sustainable Finance Neues zum Feld Soziales berichtet.
EU-Parlament winkt die Aufnahme von Atom und Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie durch. Kirchen und Verbände üben teils heftig Kritik.
Die Pläne der EU, Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie aufzunehmen, zeigen, dass diese Spielball von Lobbyismus und politischen Interessen ist. Die EU-Länder sind entzweit.
Die deutschen Versicherer wollen neben ihren Kapitalanlagen schrittweise auch ihr operatives Geschäft an ESG-Kriterien ausrichten. Doch das benötigt Zeit und klare Regeln, wie auf der GDV-Jahresmedienkonferenz deutlich wurde.
Mit dem EU-Aktionsplan sollen die Finanzmärkte zum Enabler der grünen Transformation werden, doch auf Grund regulatorischer Hürden ist das Angebot von ESG-Produkten derzeit noch knapp. Als Folge befürchten einige Anleger die Bildung einer grünen Blase. Dies könnte zu Problemen führen.
Weltweit gibt es eine Vielzahl an Siegeln und Zertifizierungssystemen, die mehr Nachhaltigkeit in der Immobilienanlage versprechen. Doch die Zertifizierungen sind keine Blaupause für Taxonomie-Konformität – zumindest noch nicht. Welche Siegel vorherrschen und wie sie von Investoren beurteilt werden.