In den Developed Markets steigen die Verbraucherpreise. Während Zentralbanken noch von einem temporären Phänomen ausgehen, bereiten sich institutionelle Investoren zunehmend auf ein Umfeld dauerhaft höherer Inflation vor. Inflation-Linked Bonds versprechen hier eine Risikoprämie, solange die tatsächliche Inflation höher ausfällt als vom Markt eingepreist.
Die jüngst verabschiedete Reform des Stiftungsrechts gibt der Governance in Stiftungen Leitplanken. Erstmals besteht eine Haftungsbefreiung für Organmitglieder. Diese Haftungsfreiheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Gastbeitrag von RA Dr. Stefan Fritz, Geschäftsführer der Bischof-Arbeo-, St. Antonius- und St. Korbinian-Stiftung, und Jörg Seifart, geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für das Stiftungswesen.
Venture Capital, insbesondere aus Europa, hat in den Portfolios deutscher Investoren einen schweren Stand. Die Digitalisierung und erfolgreiche Start-ups und IPOs könnten aber für ein Umdenken sorgen. Die Hürde: Es braucht Zugang zu den guten Fonds.
Der im Februar vorgestellte Entwurf für eine Reform des Stiftungsrechts könnte sehr umfangreiche Änderungen des BGB zur Folge haben, die auch neuen Spielraum für die Vermögensverwaltung von Stiftungen eröffnen. Einer der wichtigsten Reformpläne: Die Business Judgment Rule soll künftig auch für Stiftungsorgane gelten. Mit konkreten Vorgaben für die Geldanlage hält sich der Gesetzgeber dagegen weiter zurück.
Ein neues Bundesgesetz soll das Stiftungsrecht in Deutschland vereinheitlichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat kürzlich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt. Während das Vorhaben grundsätzlich von den großen Verbänden begrüßt wird, fällt die Kritik in den Details deutlich aus. Experten fürchten, Stiftungen könnten künftig in ihrer Vermögensanlage stark eingeschränkt werden.