Die verabschiedete Stiftungsrechtsreform findet in der Stiftungswelt ein geteiltes Echo. Während die Business Judgement Rule einheitlich begrüßt wird, kritisieren Stiftungsberater insbesondere die Neuregelung zur Verwendung von Kursgewinnen für die Förderseite. Andere sehen hierin Chancen für die Asset Allocation.
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.
Die RAG-Stiftung kauft ein Stück vom Werksgelände der früheren Opel-Fabrik in Bochum. Der Standort soll Technologiefirmen anlocken, Miete bringen und das Immobilienportfolio diversifizieren.
Mit Hilfe von Investoren können Senioren Beton in Bargeld wandeln. Solche Immobilienverrentungen haben verschiedene Umsetzungsvarianten und gewinnen demografisch bedingt auch stark an Bedeutung.
Auch für kleinere Anleger können alternative Anlagen interessant sein, wie das Beispiel der Carl-Zeiss-Stiftung zeigt. Den Nutzen von Alternatives sowie die Umsetzung erläutert Hannes Banzhaf.
Diesseits und jenseits des Atlantischen Ozeans bauen Investoren auf alternative Anlagen. Besonders geschickt bewegt sich die Stanford University auf diesem Terrain.
Der zinsbedingte Auszug aus der alten Pfandbrief-Welt ist insbesondere für kleinere Anleger beschwerlich. Diese Investoren finden meist keine für ihre Bedürfnisse und Anlagegrößen passenden Angebote. Interessant ist darum für kleine Anleger die Möglichkeit, im Kollektiv auf eine kritische Masse zu kommen.
Der Vorsitzende der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums, Erich Steinsdörfer, übergibt seinen Posten an Matthias Schmolz. Steinsdörfer geht 2023 in den Ruhestand.