Bafin lädt zur Konsultation
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Gastbeitrag von Dr. Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner, und Daniel Lühmann, Rechtsanwalt und Supervising Associate in den Bereichen Financial Services und Investmentfonds bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.
Abschreibungen von Goodwill können krisenverstärkend wirken. Signalfunktion an Stakeholder.
Bafin: Regulierungsreformen waren sinnvoll, nun keine Deregulierung. Bereits im März Erleichterungen bei Immobilienquote.
EU-Kommission verschiebt Teile von Basel IV. Sparkassen: Große Institute im Vorteil.
Prozyklik soll vermieden, Fristen verlängert werden. Neuzugänge im Management Board.
Bafin: Banken haben zentrale Aufgabe bei Bewältigung der Krise. Aufsichtsrechtliche Freiräume für Stabilisierung und Kreditvergabe nutzen.
Kommunen, die mit Kapitalanlagen eine langfristige und generationengerechte Zukunftsvorsorge betreiben wollen, haben verschiedene Hindernisse zu überwinden. Dazu zählt der notorische Hang der Politik, kurzfristig soziale Wohltaten zu verteilen. Ein anderes Problem ist, dass sich nur wenige Asset Manager auf die Anlagebedürfnisse von kleineren Kommunen einlassen wollen.
Weitere Debatten um eine Bodenwertzuwachssteuer. Zukäufe gehen weiter.
Die Pensionskassen kommen nicht zur Ruhe. Besonders bei der Steuerberater-Pensionskasse werden Lücken im gesetzlichen Insolvenzschutz offenbar, die nun generell geschlossen werden sollen. Dazu trägt indirekt auch ein EuGH-Urteil bei.