ESG-Kriterien für Versicherer immer relevanter
Regulierung und gesellschaftliche Bedeutung wesentliche Motive. Ausschlüsse dominieren.
Regulierung und gesellschaftliche Bedeutung wesentliche Motive. Ausschlüsse dominieren.
Versicherer und Pensionsfonds sollen Klimarisiken beachten. Lob für Solvency II.
Ausrichtung der Portfolien auf Pariser Klimaziele. Messziele für 2022 als umsetzbar eingeschätzt.
Erleichterungen für über 1.000 Kreditinstitute. Betroffen sind Liquiditätsquote, Offenlegung und Meldewesen.
Diskussionspapier zum methodischen Rahmen für Stresstests von EbAVs. Eiopa will Dialog fördern.
Erlass sieht Quote von fünf Prozent in Anlageverordnung vor. Maßnahme dient Quotenentlastung und Nachhaltigkeit.
Ab 10. März müssen Finanzmarktteilnehmer den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken reporten. Level II der Verordnung erst in 2022.
Bereits seit 2016 müssen französische institutionelle Investoren bezüglich Klimarisiken und dem Management von ESG-Kriterien reporten – oder erklären, warum sie dies nicht tun. Fünf Jahre nach Inkrafttreten untersucht ein Report nun die Bilanz der Regulierung, welche auch für deutsche institutionelle Investoren interessante Schlüsse zulässt.
31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.
Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fondsgesellschaften bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den Beteiligten Spielraum – und zunächst Zeit, sich für den kommenden Regulierungssturm zu wappnen.