Offenlegungsverordnung tritt in Kraft
Ab 10. März müssen Finanzmarktteilnehmer den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken reporten. Level II der Verordnung erst in 2022.
Ab 10. März müssen Finanzmarktteilnehmer den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken reporten. Level II der Verordnung erst in 2022.
Bereits seit 2016 müssen französische institutionelle Investoren bezüglich Klimarisiken und dem Management von ESG-Kriterien reporten – oder erklären, warum sie dies nicht tun. Fünf Jahre nach Inkrafttreten untersucht ein Report nun die Bilanz der Regulierung, welche auch für deutsche institutionelle Investoren interessante Schlüsse zulässt.
31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.
Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fondsgesellschaften bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den Beteiligten Spielraum – und zunächst Zeit, sich für den kommenden Regulierungssturm zu wappnen.
BMF: Bafin braucht Re-Organisation und personellen Neustart. Einvernehmliche Trennung.
Bafin beschreibt Mindestanforderungen an Geschäftsorganisation und eigene Risikobeurteilung (ERB). ERB bereits in Kraft.
Teils zu wenige Rückstellungen. 1,4 Billionen Euro notleidende Kredite in Bankbilanzen möglich.
Goldman Sachs führt Geldbußen-Rangliste an. Deutsche Bank auf 7. Platz.
Zu viele Indikatoren, zu wenige Daten. Konsultation zu Regulierungsstandards endete vor zwei Wochen.
GDV-Stellungnahme: Faktisches Oligopol schadet Investoren und beeinträchtigt Effizienz der Kapitalmärkte. Kritik an Geschäftspraktiken.