Schweizer Pensionskassen trotz Corona im Plus
Durchschnittlicher Deckungsgrad bei 116,3 Prozent. Renditen 2020 bei 4,5 und 2021 bisher bei 7,1 Prozent.
Durchschnittlicher Deckungsgrad bei 116,3 Prozent. Renditen 2020 bei 4,5 und 2021 bisher bei 7,1 Prozent.
Neue gesetzliche Regeln zwingen Arbeitgeber ab 2022 in der Entgeltumwandlung zu einem 15-Prozent-Zuschuss. Das war ursprünglich nicht geplant und gibt in der Praxis manches Rätsel auf. Wie sich Firmen und Versicherer darauf einstellen und was dabei auf der Strecke zu bleiben droht.
Der Bafin-Jahresbericht gibt Einblicke in die Aufsicht bei bAV-Einrichtungen. Doch von Transparenz ist die Behörde weit entfernt. Das hat Gründe und spiegelt sich auch in den Beschwerden.
Mit der Rückkehr der Inflation kämpft sich ein während der Dauerniedrigzinsphase lange totgeglaubtes Phänomen zurück in die globale Weltwirtschaft. Nachdem die Zentralbanken vor allem in den USA und Europa mit nie dagewesenen Summen Anleihenkaufprogramme auflegten und auch die Fiskalpolitik diese Maßnahmen unterstützte, sorgen sich nun verstärkt auch institutionelle Investoren um die Auswirkungen der Inflation auf die Märkte und die eigene Asset Allocation. Doch insbesondere für Versicherer und Pensionskassen ist das Bild zweigeteilt.
Mit ihrem neuesten Sustainable Finance Package hat die EU die Weichen in Sachen nachhaltige Kapitalanlage gestellt: Die Taxonomie ist nun auch in den technischen Details weitgehend festgezurrt. Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten herrscht noch bei den Themen Atomkraft und Erdgas. Auch die Immobilienanlage wird sich mit der Taxonomie nachhaltig verändern.
Auch nach Corona wird Healthcare ein attraktives Anlagesegment sein. Darum sind für institutionelle Investoren auch Themenfonds interessant. Sinnvoll erscheinen breit gefasste Ansätze. Für den Sektor sprechen Treiber wie die Demographie und die defensiven Qualitäten von Healthcare-Aktien. Letzteres ist auch gut für die Gesundheit von Investoren.
Gastbeitrag von Günther Schiendl, Mitglied des Vorstandes der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft und VBV Betriebliche Altersvorsorge AG.
Ergänzter Paragraf 234 VAG verbessert Rahmen für Träger. Aba: Interessengerechtere Sanierung.
Im Falle des Klimawandels kommen für den Investor als Mensch, aber auch als Anleger einige Probleme zusammen: Etwa dass historische Daten die Zukunft nicht abbilden, sowie der hohe Impact von unwahrscheinlichen Ereignissen, welche über klassische Risikomanagementsysteme nicht erfasst werden. Diesen Problemen versuchen Klima-Szenarioanalysen zu begegnen, um zumindest nicht nichtsahnend in die Zukunft zu schlittern.
Angeschlagene Pensionskassen sollen bei ihren Trägerunternehmen um Unterstützung werben. Bei mehreren Trägern besteht jedoch oft keine Einigkeit. Neue gesetzliche Regeln sollen hier Abhilfe schaffen und forcieren die subsidiäre Haftung der Arbeitgeber.