Mögliche neue Kategorie „Transition“
Die „Platform on Sustainable Finance“ legt im Rahmen des SFDR-Review Vorschläge vor. Offenlegungsverordnung könnte nach der Reform drei neue Kategorien enthalten.
Die „Platform on Sustainable Finance“ legt im Rahmen des SFDR-Review Vorschläge vor. Offenlegungsverordnung könnte nach der Reform drei neue Kategorien enthalten.
Das einstige Mauerblümchen Sustainable Finance ist in der EU zu einem Regulierungsdschungel mutiert. Zunehmend gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Regulierung Orientierungsprobleme und Ineffizienzen aufweist.
Nach Angaben der Ratingagentur Scope gelten mittlerweile mehr als die Hälfte der hierzulande aufgelegten Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung als „nachhaltig“. Doch wie ist es tatsächlich um diese Produkte bestellt? Welchen Einfluss haben sie langfristig auf die ESG-Strategien der Unternehmen?
Die CSRD sollte seit Anfang Juli in deutsches Recht gegossen sein. Einige Pensionseinrichtungen und kleinere Versicherer sehen sich durch das geplante Gesetz im Nachteil. Durch den Review der Offenlegungsverordnung (SFDR) wird sich an der CSRD wohl nichts Wesentliches ändern, jedoch erscheint ein
Vorschlag der EU-Aufsichten zum SFDR-Review nach Meinung von Experten vielversprechend.
Beim Asset Manager der VHV-Gruppe ist eine interessante Position (m/w/d) zu besetzen. Teil der Aufgaben ist die Messung des CO2-Fußabdrucks.
Leserpreisträgerin Silke Stremlau wirbt im Interview für ökologisch-soziale Investments, setzt sich für eine Feinjustierung der Nachhaltigkeits-Regulierung ein und spricht sich für schnellere Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturinvestments aus. Auch die Anlageverordnung stehe auf dem Prüfstand.
Die Leserschaft von portfolio institutionell stimmt mit absoluter Mehrheit für die Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirates. Stremlau gilt seit vielen Jahren als versierte Verfechterin von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage.
In ihrer Roadmap 2030 fordern die PRI unter anderem eine Überarbeitung der Offenlegungspflichten nach der SFDR. Mindestkriterien sollten für alle Finanzprodukte und Produktkategorien gelten.
Die Flutwelle an Herabstufungen, die noch zu Beginn vergangenen Jahres über Artikel-9-Fonds hinwegrollte, ist abgeebbt. Der Markt pendelt sich ein und für institutionelle Anleger hat sich die SFDR-Einstufung als Kriterium etabliert. Doch die jüngste Konsultation und Überprüfung durch die EU-Kommission könnte zu weiteren deutlichen Änderungen führen. Reformbedarf macht offenbar auch die Mehrheit der Marktteilnehmer aus.
PWC: Principal Adverse Impact Statements nur von einem Fünftel der Manager. Veröffentlichungen sind kaum vergleichbar.