Im Zweifel ohne ESG-Bezug
Die Esma-Leitlinien zu Fondsnamen gelten ab dem 21. Mai 2025 auch für Bestandsfonds. Sie sehen unterschiedliche Vorgaben für Fonds mit verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen vor. Derweil beginnt unter den Fondsanbietern das Rebranding und auch das Wort „bedeutsam“ sorgt für Diskussionen.