Asset Management

Im Zweifel ohne ESG-Bezug

Die Esma-Leitlinien zu Fondsnamen gelten ab dem 21. Mai 2025 auch für Bestandsfonds. Sie sehen unterschiedliche Vorgaben für Fonds mit verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen vor. Derweil ­beginnt unter den Fondsanbietern das Rebranding und auch das Wort „bedeutsam“ sorgt für Diskussionen.

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Traditionelle Anlagen

Unbestimmter Artikel

Die Flutwelle an Herabstufungen, die noch zu Beginn vergangenen Jahres über Artikel-9-Fonds hinwegrollte, ist abgeebbt. Der Markt pendelt sich ein und für institutionelle Anleger hat sich die SFDR-Einstufung als Kriterium etabliert. Doch die jüngste ­Konsultation und Überprüfung durch die EU-Kommission könnte zu ­weiteren deutlichen Änderungen führen. Reformbedarf macht offenbar auch die Mehrheit der Marktteilnehmer aus.

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