Immobilien
Immobilie vergeht, Hektar besteht
Nicht nur die klassischen Großgrundbesitzer wie Kirchen und Kommunen vergeben Grundstücke in Erbbau. Auch rein renditeorientierte Investoren erschließen sich als Erbbaurechtsgeber einen jahrzehntelangen und inflationsgesicherten Cashflow – und das ohne Abschreibungsbedarf. Ihre Stärken stellten Erbbauzinsen zuletzt während des Inflationsschocks und dem Einbruch an den Immobilienmärkten unter Beweis.