Noch offene Fragen zu Dora
Der Digital Operational Resilience Act (Dora) muss ab dem 17. Januar 2025 angewendet werden. Einige technische Fragen seien jedoch noch offen, kritisieren GDV und Aba.
Der Digital Operational Resilience Act (Dora) muss ab dem 17. Januar 2025 angewendet werden. Einige technische Fragen seien jedoch noch offen, kritisieren GDV und Aba.
Im kommenden Jahr steht bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) der 120. Geburtstag ins Haus. Welche Pläne die Hanseaten für das Jubiläum hegen, wollte Melanie Jura im Interview noch nicht preisgeben. So blieb für das Acht-Augen-Gespräch, an dem auch Vorstand Frank Scheer und der Chief Investment Officer der Hamburger Pensionsverwaltung, Thomas Schmidt, beteiligt waren, mehr Zeit für die großen Anlage- und Regulierungsfragen unserer Zeit.
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich grundlegend von Lebensversicherern und sind insbesondere keine Finanzdienstleister. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden ignorieren den Geschäftszweck und haben jedes Augenmaß bei der Kontrolle verloren. Damit sich EbAV nicht zu Tode berichten und dokumentieren, braucht es eine eigenständige Regulatorik.
Es gibt Neuigkeiten vom „Bürokratiemonster“ Dora. Die Bafin beantwortet auf ihrer Website die häufigsten Fragen von Unternehmen zum Digital Operational Resilience Act der EU-Kommission.
Technische Regulierungsstandards zur Dora-Verordnung als „Bürokratiemonster“ in der Kritik. Konsultationspapier bemängelt fehlende Proportionalität.