Marktführer Allianz bietet nicht nur zahlreiche Direktversicherungen für Arbeitnehmer, sondern stattet die Versicherungsscheine offenbar auch gleich mit einer arbeitsrechtlichen Versorgungszusage aus, obwohl er die arbeitsrechtliche Situation der Arbeitgeber womöglich gar nicht kennt. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
Das vergangene Jahr brachte die ersten beiden Sozialpartnermodelle zum Laufen. Aktuell stehen die ersten Nachfolger in den Startlöchern. Doch bremst die Tarifexklusivität die Umsetzung? Wie Arbeitgeber und Gewerkschaften die Kuh vom Eis bringen wollen.
Der Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung plädiert für Neuauflage des BRSG. Man brauche keine schöngerechneten, rudimentären Staatsfondsmodelle.
Hinter den Kulissen werkeln Fachleute beim Fachdialog an der dringend nötigen rechtlichen Entschlackung der deutschen bAV. Erste Einzelheiten drangen bei zwei Fachtagungen durch. Welche Perspektiven die Betriebsrente ab dem Sommer entwickeln könnte, bleibt zwiespältig.
Branchenversorgungswerke wie Metallrente und Klinikrente sind weiter im Aufwind – trotz den die Renditen drückenden Garantien. Auswege bietet der Metallrente-Pensionsfonds, den die Klinikrente auch nutzt. Konsortiallösungen scheinen gut zu funktionieren.
Die bAV muss angesichts von Niedrigzins und Hochinflation besonders auf die Kosten achten. Doch das Nachweisgesetz bremst die Digitalisierung durch das Schriftformerfordernis aus. Der Fachdialog soll eine Wende bringen. Zugleich muss der angestaubte Rentenservice in vielen Unternehmen modernisiert werden.
Der Zinsanstieg hat vieles durcheinandergewirbelt. Allerdings nicht den Rahmen für die institutionelle Kapitalanlage. Für KZVK-Vorstand Dr. Wolfram Gerdes sollte die Zinsentwicklung aber auch Anlass sein, sich über Grundsätzliches Gedanken zu machen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied im Januar gleich in vier Fällen zu einer Grundfrage der bAV: Wann eine Einmalzahlung erlaubt ist oder die Pflicht zur Rentenzahlung vorliegt. Dabei kam es auch zu gegensätzlich anmutenden Urteilen. Die Hintergründe.
Heiko Wößner ist seit Januar Vorstandsmitglied der WWK Pensionsfonds AG. Zuvor arbeitete der Fixed-Income-Spezialist viele Jahre für eine Lebensversicherung.