EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen EbAV-II-Umsetzung eingeleitet
BMF-Referentenentwurf für VAG-Informationspflichtenverordnung. Aba kritisiert späte Veröffentlichung und Delegation an EIOPA.
BMF-Referentenentwurf für VAG-Informationspflichtenverordnung. Aba kritisiert späte Veröffentlichung und Delegation an EIOPA.
Haustarif in einem Versicherungskonsortium. Auch bei Unternehmen im Umfeld der Luftfahrt Fortschritte.
Firmenpensionskassen attackieren Kanzlerin. VFPK: Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung hemmt bAV.
Lebensversicherer wird neuer Konsortialpartner. Zustimmung der Bafin steht noch aus.
Longial: „reiner Anbietermarkt“. Förderung wird positiv aufgenommen.
Einführung einer Zielrendite mit Antizyklik und eines Biometriepuffers. Nürnberger kooperiert mit Fidelity.
Arbeitnehmer wollen Garantien. Zielrente erzielt nicht mehr Rente.
Dr. Richard Herrmann (Vorstand Heubeck AG) erläutert in seinem Gastbeitrag, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz die kollektive Kapitalanlage in der Anwartschaftsphase möglich macht. Dieser Ansatz sei herkömmlichen Lebenszyklusmodellen überlegen. Stabile Renten seien ohne Garantien erreichbar.
Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft dringend benötigte Renditepotenziale. Der Paradigmenwechsel führt – konsequent weitergedacht – unter Berücksichtigung des Anlagehorizonts zu einer 100-prozentigen Allokation in Aktien. Dies muss nicht problematisch für ältere Arbeitnehmer sein.