Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.
Veröffentlichung von individuellen Ergebnissen soll durch Änderung von Solvency II ermöglicht werden. Mehrheit der (Rück-)Versicherer sei zurückhaltend.
Noch müssen Arbeitgeber bei der BZML volle Garantien geben, obwohl die Anbieter das nicht mehr erwirtschaften können. Das BMF sieht keinen Regelungsbedarf und besiegelt das Aus für die BZML – was kommt dann?