EZB sieht Risiken ausgehend vom Gewerbeimmobiliensektor
Aussichten für die Finanzmarktstabilität im Euroraum nach wie vor „fragil“. Bundesbank: Institute haben Zinswende bisher gut verkraftet.
Aussichten für die Finanzmarktstabilität im Euroraum nach wie vor „fragil“. Bundesbank: Institute haben Zinswende bisher gut verkraftet.
Änderungen sind ab Q4 2023 zu berücksichtigen. Bafin reagiert auf Veröffentlichung der Europäischen Kommission.
Aufsicht kommuniziert 3-Jahres-Plan. Bis 2026 stehen unter anderem Nachhaltigkeit und Solvency II im Fokus.
Ratings sind das Fundament der institutionellen Kapitalanlage. Erstellt wird dieses von drei privaten Unternehmen in den USA, die sich ihres Status bewusst sind. Für kleinere Ratingagenturen ist es nicht einfach, sich als Alternative zu etablieren. Einige Versicherungsunternehmen versuchen aber, das europäische Kreditanalyse-Haus Scope in Stellung zu bringen. Überzeugen will Scope mit Preismodell und Ratingprozess.
Bundesverband Deutscher Stiftungen bemängelt: Gesetzentwürfe für Landesstiftungsgesetze liegen noch nicht aus allen Bundesländern vor, darunter aus Berlin und Rheinland-Pfalz. Stiftungsstandort Deutschland werde durch Reform gestärkt.
Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen auch Immobilienspezialfonds Erneuerbare Energien in und auf ihren Immobilien einsetzen können. Aba und ZIA begrüßen die Neuregelung im vorgelegten Referentenentwurf von BMF und BMJ.
Spitzenreiter SDK kam 2021 auf 878 Prozent. Assekurata konstatiert „beachtliche Spannweite“.
Bafin wünscht sich „rege Teilnahme deutscher Marktteilnehmer“. Institutionelle Investoren bittet der „Call for Evidence“ von Eba, Eiopa und Esma ausdrücklich um ihre Einschätzungen.
Risiko-Dashboard der EU-Behörde verzeichnet stark gestiegene Marktrisiken im dritten Quartal 2022. Zukünftig steigende Kreditrisiken, ESG- und Cyberrisiken erwartet.
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.