Bundesverband Deutscher Stiftungen bemängelt: Gesetzentwürfe für Landesstiftungsgesetze liegen noch nicht aus allen Bundesländern vor, darunter aus Berlin und Rheinland-Pfalz. Stiftungsstandort Deutschland werde durch Reform gestärkt.
Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen auch Immobilienspezialfonds Erneuerbare Energien in und auf ihren Immobilien einsetzen können. Aba und ZIA begrüßen die Neuregelung im vorgelegten Referentenentwurf von BMF und BMJ.
Bafin wünscht sich „rege Teilnahme deutscher Marktteilnehmer“. Institutionelle Investoren bittet der „Call for Evidence“ von Eba, Eiopa und Esma ausdrücklich um ihre Einschätzungen.
Risiko-Dashboard der EU-Behörde verzeichnet stark gestiegene Marktrisiken im dritten Quartal 2022. Zukünftig steigende Kreditrisiken, ESG- und Cyberrisiken erwartet.
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.
Veröffentlichung von individuellen Ergebnissen soll durch Änderung von Solvency II ermöglicht werden. Mehrheit der (Rück-)Versicherer sei zurückhaltend.