Immobilie vergeht, Hektar besteht
Nicht nur die klassischen Großgrundbesitzer wie Kirchen und Kommunen vergeben Grundstücke in Erbbau. Auch rein renditeorientierte Investoren erschließen sich als Erbbaurechtsgeber einen jahrzehntelangen und inflationsgesicherten Cashflow – und das ohne Abschreibungsbedarf. Ihre Stärken stellten Erbbauzinsen zuletzt während des Inflationsschocks und dem Einbruch an den Immobilienmärkten unter Beweis.