Stiftungen drängen auf Rechtsreform
Bundesverband startet Kampagne. Forderung nach bundeseinheitlichen Vorschriften.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen startet pünktlich zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung die Kampagne „Stiftungsreform jetzt“. Alle Stiftungen sind demnach aufgerufen, die Bundesregierung sowie die Bundestagsabgeordneten vor Ort an ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern.
Wie der Bundesverband in einer Pressemitteilung vom Montag konstatiert, warteten über 22.000 Stiftungen seit fünf Jahren auf die versprochene Stiftungsrechtsreform. Bereits im Jahr 2014 hätten die Justiz- und Innenminister der Länder erste Beschlüsse für eine Reform gefasst. Im Februar 2018 legte dann die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ einen Entwurf für ein Gesetz vor. Im Koalitionsvertrag wurde der Bundesregierung klar der Auftrag erteilt, so der Bundesverband, das Stiftungsrecht auf Basis der Vorschläge der Bund-Länder-AG zu ändern. Doch bis heute sei kein Gesetzesentwurf in Sicht, beklagt der Verband.
Aus Sicht der Stiftungen fällt daher die Halbzeitbilanz der Schwarz-Roten-Bundesregierung durchwachsen aus. „Mit Blick auf die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen, wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung oder der Umsetzung des Klimaschutzpaketes, ist ein starker und leistungsfähiger Stiftungssektor notwendig“, so Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach, Leiterin Recht und Politik im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Bis Mitte Oktober will die Große Koalition die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüfen. Dies nimmt sich nun der Bundesverband Deutscher Stiftungen für seine Kampange zum Anlass. Man habe die Stiftungen angeschrieben, sich per Brief sowohl an die Bundesjustizministerin, Christine Lambrecht, als auch an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden.
Mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen
Zum Start der Kampagne formuliert der Bundesverband zentrale Forderungen. Die Arbeit deutscher Stiftungen und damit deren gemeinnütziges Engagement werde durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht erschwert. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, wie wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Niedrigzinsen, erschwerten die Verwirklichung der Stiftungszwecke.
Eine Reform mit insbesondere mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften, mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen, mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen, Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen sowie Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter würde die Stiftungsarbeit aus Sicht des Bundesverbands effektiv unterstützen. Wie alle anderen juristischen Personen brauchten auch Stiftungen endlich ein Register, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen.
Zahl der Stiftungen wächst
Trotz der Niedrigzinsphase wächst der Stiftungssektor in Deutschland weiter. Um 2,1 Prozent ist die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts im vergangenen Jahr auf insgesamt 22.743 gestiegen. Stiftungen geben pro Jahr 4,3 Milliarden Euro für das Gemeinwohl aus. Der Stiftungssektor zählt circa 80.000 haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte. Im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind aktuell mehr als 4.400 Mitglieder organisiert; über Stiftungsverwaltungen sind ihm 8.400 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit seien rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens im Bundesverband Deutscher Stiftungen organisiert.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Politik/Regulierung | Recht | Stiftungen
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