Pensionskassen
24. Januar 2022

Steuerberater-Pensionskasse gibt Klage gegen Bafin auf

Damit ist Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb rechtskräftig. Nun ist PK auch formell in Abwicklung.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG – befindet sich mit Beginn des Jahres 2022 auch formell in Abwicklung. Im Zusammenhang mit der durchgeführten Sanierung ist zum 31. Dezember 2021 der Bescheid der Bafin zum Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb rechtskräftig geworden. Dies teilt die Pensionskasse mit. Diese betont, dass sich für die Versicherten der Pensionskasse hierdurch keine Veränderungen ergeben.

Mit dem Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ist im Wesentlichen die endgültige Untersagung des Neugeschäfts verbunden. Neue Versicherte nimmt die Deutsche Steuerberater-Versicherung nach eigenen Angaben bereits seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Eine mögliche Öffnung spiele auch in ihren Planungen keine Rolle. Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter sicher zu stellen, benötige die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig von einem etwaigen Neugeschäft sind.

Bereits im Februar 2020 hatte die BaFin im Zusammenhang mit der durchgeführten Sanierung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Allerdings war der Widerruf nicht rechtskräftig geworden, weil die Deutsche Steuerberater-Versicherung gegen den Bescheid zunächst Widerspruch eingelegt und später geklagt hatte. Der Vorstand hat nun beschlossen, die Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht weiterzuführen.

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