Pension Management
22. Oktober 2024

„Sozialpolitisch kritisch“

pAV-Reformgesetz: Aba kritisiert Förderung für Produkte mit einem Auszahlplan, „der mit dem 85. Lebensjahr endet“. Zudem sei die Chance für ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept vertan worden.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba) hat ihre Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) vorgelegt. In einer Mitteilung zur Stellungnahme bemängelt die Aba zunächst die kurze Frist von weniger als drei Wochen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 30. September 2024, eingeräumt hatte. Der Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge, an der unter anderen auch die Aba beteiligt war, sei bereits vor 14 Monaten veröffentlicht worden.

Keine Bestandsaufnahme des deutschen Drei-Säulen-Systems

In einer Zusammenfassung der Stellungnahme kritisiert die Aba, dass ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschland nach wie vor fehlt: „Wir bedauern es, dass bei der Umsetzung ein weiteres Mal die Chance vertan wurde, eine Bestandsaufnahme und Zieldefinition der drei Säulen der Altersversorgung vorzunehmen.“

Geeignet, „bAV nachhaltig zu beschädigen“

Daher ließe auch der vorgelegte BMF-Referentenentwurf keine, beziehungsweise nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trage so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein könnten als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlaubten. Dies betreffe unter anderem die Flexibilisierung beziehungsweise Aufhebung der Beitragsgarantie ebenso wie die generelle Frage der Vererblichkeit von nicht verbrauchtem Altersvorsorgekapital. Diese im BMF-Referentenentwurf definierten Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge seien geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren, glaubt die Aba.

Mögliche Versorgungslücken

Altersversorgung sei mehr als Vermögensbildung: „Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können“, kritisiert die Aba.

„Die Bundesregierung sollte konsistente Anreize und Botschaften zum erforderlichen Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen: Der BMF-Referentenentwurf wirft hier viele grundlegende Fragen auf“, so die Aba. Sie fragt: „Wie steht die – im Vergleich zum Regierungsentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (2. BRSG) – über dreimal so hohe Förderung dieser längerfristigen Vermögensbildung zur Zielsetzung der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung, vor allem durch eine Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, auszubauen?“

„Risiken auf künftige Steuerzahler übertragen“

Der vorliegende BMF-Referentenentwurf sehe auch eine Förderung für Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Diese Auszahlungsform könne bei Leistungsbeginn auf viele Menschen durchaus attraktiv wirken. „Dabei wird aber in Kauf genommen, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter, das heißt zu einem Zeitpunkt, in dem sie nicht mehr gegensteuern können, einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt sein können und staatliche Unterstützung notwendig wird.“ Finanzielle Risiken würden damit auf die künftigen Steuerzahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital – anders als bei der betrieblichen Altersversorgung – großzügig vererbt werden könne. „Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch, zumal die künftige Förderung ja die Bevölkerung in der ganzen Breite erreichen soll“, kritisiert der Verband.

Gender Pension Gap im Blick

Neue Förderung für alte und neue bAV-Verträge sei zu begrüßen, doch Rechtsklarheit sei notwendig und unnötige Komplexität müsse vermieden werden: „Wir begrüßen die vorgesehene Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages sowie grundsätzlich auch die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden kann. Wir regen an, die neue Fördersystematik im Hinblick auf das Gender Pension Gap zu überprüfen.“ Was die Aba im Einzelnen noch vorschlägt, lesen Interessierte in der vollständigen Stellungnahme.

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