Asset Manager
10. September 2018

Solvenzquoten sind stabil

GDV warnt vor Änderungen bei Solvency II. Notwendig sei vielmehr ein „entschlacken“ der Berichtspflichten.

Zum Halbjahr 2018 weist die Assekuranz laut ihrem Dachverband eine stabile Entwicklung der Solvenzquoten auf. Der Abbau der Übergangsmaßnahmen in der Lebensversicherung verlaufe planmäßig. Wie der GDV für das erste Halbjahr 2018 berechnete, belief sich die Solvenzquote der Lebensversicherer im Branchendurchschnitt auf rund 260 Prozent ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen.
Unter Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen weisen die Lebensversicherer im Durchschnitt eine Solvenzquote von knapp 400 Prozent zum Ende des ersten Halbjahrs aus. Beide Quoten entsprechen dem Niveau des Vorjahresendes. Auch die deutschen Schaden- und Unfallversicherer seien äußerst stabil. Ihre Solvenzquote belief sich zum Jahresende 2017 auf knapp unter 300 Prozent und habe sich zum Halbjahr 2018 nur geringfügig geändert.
Daraus folgert Dr. Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung: „Die deutschen Lebensversicherer liegen beim Abbau der Übergangsmaßnahmen auf Kurs. Dieser Anpassungsprozess darf nicht durch neue, überzogene Eingriffe in Solvency II gefährdet werden. Notwendig ist vielmehr eine Vereinfachung und Entschlackung des Regelwerks, um Bürokratie abzubauen und mehr Transparenz zu schaffen.“
In einer Pressemitteilung erwähnt der GDV, dass im laufenden Solvency-II-Überprüfungsprozess verschiedene Regeländerungen zur Diskussion stehen, „die zum Teil erhebliche Konsequenzen für die Höhe der geforderten Eigenmittel und damit auch für die Solvenzquoten hätten. Statt einer weiteren Verschärfung des weltweit modernsten Aufsichtssystems sollten Wege gefunden werden, die Regulierung zu stabilisieren“. Zu „entschlacken“ seien insbesondere die Berichtspflichten.
Derzeit müssen die Unternehmen zu häufig und zu viele Daten liefern, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für die Adressaten entsteht. So legen alljährlich mehrere tausend europäische Versicherer aller Sparten einen Solvenzbericht (SFCR) vor, der sich ausdrücklich auch an Versicherungsnehmer richtet. Die Vielzahl an gesetzlich geforderten Detailinformationen macht die Berichte jedoch für Nicht-Experten nahezu unverständlich.
Im April berichtete Uwe Ludka, GDV-Ausschussmitglied und Vorstandsvorsitzender der Itzehoer Versicherungen, in einem Workshop: „Unser Geschäftsbericht wurde über tausend Mal angeklickt, unser SFCR-Bericht dagegen keine zehnmal. Wir müssen aber alles erstellen und drucken.“ Bei den Itzehoer Versicherungen kommen die SFCR-Berichte auf insgesamt knapp 200 Seiten.
portfolio institutionell 10.09.2018/Patrick Eisele 
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert