Versicherungen
30. September 2013

Solvency II rückt in greifbare Nähe

Nach mehrmaligen Verschiebungen wird es für Europas Versicherungen nun ernst. Die Eiopa hat Leitlinien zur Teileinführung von Solvency II veröffentlicht. Viel Zeit bleibt nicht.

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat am 27. September die finalen Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II veröffentlicht. Diese sehen eine schrittweise Einführung ab 1. Januar 2014 vor. Wie die Leitlinien am besten umzusetzen sind, sei die Entscheidung der nationalen Aufsichtsbehörden. Zwei Monate nach Veröffentlichung der Leitlinien müssen diese dann der Eiopa einen Bericht über ihre Absicht der Umsetzung vorlegen. Außerdem müssen sie einen Fortschrittsbericht darüber einreichen, wie es mit der Implementierung der Leitlinien im Februar 2015 bestellt ist.  
 
Wie Thorsten Henkel, Consultant bei Towers Watson, in einem entsprechenden Standpunktpapier erklärte, werden die Leitlinien wohl auch in deutsches Recht umgesetzt. Seiner Ansicht nach stehen die Versicherungen noch vor großen Herausforderungen, oft technischer Natur. Auch bleibt ihnen nicht viel Zeit für die Umsetzung. 
„Die Versicherer müssen nun die Auswirkungen der neuen Anforderungen in ihre Projektpläne einarbeiten und entsprechende Prioritäten setzen“, führte Henkel aus. Bei der Umsetzung der Governance-Anforderungen seien viele Gesellschaften zwar in ihren Vorbereitungen dank der 2009 eingeführten MaRisk schon weit vorangeschritten. Dies gelte in abgeschwächter Form auch für die Umsetzung der Berichterstattungs-Leitlinien, wobei manchmal noch an der Robustheit der Ergebnisse gearbeitet werden muss. Aufholbedarf besteht laut Henkel hingegen vor allem bei den Anforderungen des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA). Mittelfristig werde der ORSA bei einigen Gesellschaften zu weitreichenden Konsequenzen führen, wenn zum Beispiel der ökonomische Kapitalbedarf noch höher sein sollte als derjenige nach Säule I.
Wie Henkel in seinem Standpunktpapier anmerkt, planen die meisten Gesellschaften, für die aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung mit der Standardformel zu rechnen. Der Name Standardformel sei jedoch trügerisch. „Gesellschaften müssen dennoch hingehen und deren Angemessenheit prüfen und gegebenenfalls bei stark abweichendem Risikoprofil an einzelnen Stellen eine andere Kalibrierung oder eine eigene Methode entwickeln“, so Henkel. Damit sei die Standardformel nicht einfach der „Default“, welcher nicht weiter hinterfragt werden sollte.
Letztendlich ist der Consultant überzeugt, dass mit den Leitlinien die Messlatte für eine Zukunft mit Solvency II gelegt ist. Eine europaweit konsistente Vorbereitung auf das Mammutprojekt sei sichergestellt und die wichtigsten Aspekte des prinzipien- und risikobasierten Aufsichtssystems müssten nun in den Unternehmen gelebt werden. Unsicherheit in der Versicherungsbranche bestehe indes noch bezüglich der Frage, wie streng die Aufsicht die Leitlinien in ihren Prüfungen auslegen wird und welche Maßnahmen hinsichtlich klassischer Lebensversicherungsprodukte auf politischer Ebene ergriffen werden und mit welchen Zwischenlösungen hier gearbeitet werden soll. Abhängig von den Entscheidungen hierzu kann nach Ansicht von Henkel die Bedeutung des ORSA sogar noch weiter steigen, während Säule I zu einer reinen Compliance-Übung verkommen könnte.
portfolio institutionell newsflash 30.09.2013/Kerstin Bendix

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