Solvency II: Bafin korrigiert Hinweise zum Berichtswesen
Zuvor vorgenommene Anpassungen wieder gestrichen. Erstmals gebündelte Hinweise von Bafin und Bundesbank.
Die Bafin hat im März 2022 eine korrigierte Fassung ihrer Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen bereitgestellt. Die Behörde informiert, dass sie an drei Stellen (Lfd. Nr. 66 h. 68 h und 68 n) zuvor vorgenommene Anpassungen in Teilen wieder gestrichen hat, um Konflikte mit bestehenden Validierungsregelungen aufzulösen.
Hintergrund ist, dass die Bafin ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen im Dezember 2021 angepasst hatte. Die angepassten und nun teilweise korrigierten Regeln gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2021 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2022.
Außerdem teilt die Bafin mit, dass das geänderte Hinweisschreiben erstmals die Ausfüllhinweise sowohl der Bafin als auch der Deutschen Bundesbank enthält. Ziel der Bündelung ist es, das Berichtswesen zu erleichtern.
Darüber hinaus habe die Bafin Erfahrungen des letzten Berichtsjahres einfließen lassen und in Hinweise umgemünzt, um Klarheit zu schaffen. Dies betreffe beispielsweise die Berichterstattung im Own Risk and Solvency Assessment (Orsa) zu den Abweichungen des unternehmensindividuellen Risikoprofils von den Annahmen in der Standardformel und die Aufnahme von Klimarisiken in den Orsa.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Politik/Regulierung | Solvency II
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar