Versicherungen
10. August 2017
Solvency II: Bafin fehlt Substanz, Versicherer sehen Zahlenfriedhöfe
Die Bafin hat die Jahreszahlen und die Solvabilitäts- und Finanzberichte (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) der Versicherer zum ersten Geschäftsjahr unter Solvency II vertieft analysiert.
Als Hauptergebnis teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass alle berichtspflichtigen Einzelunternehmen die neuen Anforderungen an die Bedeckung erfüllen. Demzufolge konnten Ende 2016 alle 84 Lebensversicherungsunternehmen, von denen elf Unternehmen ein (partielles) internes Modell verwenden, eine den Anforderungen entsprechende SCR-Bedeckung nachweisen.
Die SCR-Quote der Branche belief sich gemäß der Erhebung auf 344 Prozent, wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 283 Prozent unter anderem auf die leichte Erholung des Zinsniveaus, den Anstieg der Aktienmärkte und die Reduzierung der Spreads zurückzuführen war. Die höchste SCR-Bedeckung lag bei 3.560 Prozent, während das Minimum 117 Prozent betrug. Der Median belief sich auf 330 Prozent. Bei 13 Unternehmen sei für die Bedeckung der SCR-Anforderungen die Anwendung von Übergangsmaßnahmen notwendig gewesen.
Die Kapitallücke summiert sich zum 31. Dezember 2016 auf 1,56 Milliarden Euro. Die SCR-Bedeckung der Branche lag ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen beziehungsweise für risikofreie Zinssätze bei 207 Prozent. Die Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement) der Branche lag zum 31. Dezember 2016 bei 795 Prozent, wobei hier eine Spannweite von 103 Prozent bis 3.682 Prozent zu beobachten war. Der Median lag bei 820 Prozent.
Die SCR-Quote der Branche belief sich gemäß der Erhebung auf 344 Prozent, wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 283 Prozent unter anderem auf die leichte Erholung des Zinsniveaus, den Anstieg der Aktienmärkte und die Reduzierung der Spreads zurückzuführen war. Die höchste SCR-Bedeckung lag bei 3.560 Prozent, während das Minimum 117 Prozent betrug. Der Median belief sich auf 330 Prozent. Bei 13 Unternehmen sei für die Bedeckung der SCR-Anforderungen die Anwendung von Übergangsmaßnahmen notwendig gewesen.
Die Kapitallücke summiert sich zum 31. Dezember 2016 auf 1,56 Milliarden Euro. Die SCR-Bedeckung der Branche lag ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen beziehungsweise für risikofreie Zinssätze bei 207 Prozent. Die Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement) der Branche lag zum 31. Dezember 2016 bei 795 Prozent, wobei hier eine Spannweite von 103 Prozent bis 3.682 Prozent zu beobachten war. Der Median lag bei 820 Prozent.
Mit Blick auf diese Bedeckungsquoten kritisierte Marc Schwetlik, CIO der Bayerischen, in der vergangenen Ausgabe von portfolio institutionell, dass die Branche zu vorsichtig agiere: „Es gäbe hier also durchaus Spielraum, von klassischen Zinstiteln in spannendere Assets zu reallokieren.“ Allerdings gibt die Bafin zu berücksichtigen, dass die Quoten der einzelnen Versicherungsunternehmen im Zeitverlauf sehr stark schwanken. Die maximale Verbesserung beziehungsweise Verschlechterung der SCR-Bedeckung gegenüber dem Vorjahr lag bei einzelnen Unternehmen bei rund 300 Prozentpunkten. „Dies veranschaulicht“, so die Bafin, dass „die hohe Volatilität unter Solvency II, mit welcher Unternehmen und Aufsicht, aber auch die Öffentlichkeit adäquat umzugehen haben.“ Zudem mussten im Berichtsjahr 29 Unternehmen einen Maßnahmenplan vorlegen, da sie ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen zumindest zwischenzeitlich keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die Bafin stehe mit diesen Unternehmen in engem Kontakt.
Bafin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund sah sich aber auch gezwungen, die Branche allgemein zu rüffeln. Unter anderem wurden zum Teil weitere Spezifizierungen und Hinweise zum Umfang und der erwarteten Detailtiefe der Darstellung durch Eiopa oder die Bafin nicht ausreichend berücksichtigt. Die Angaben seien deshalb nicht umfassend genug – beispielsweise was Ausführungen zu Bewertungsunterschieden, Stresstests oder Ressourcen der Schlüsselfunktionen betrifft – oder gingen nicht hinreichend konkret auf die unternehmensindividuellen Umstände ein.
Insbesondere bei den Angaben zum Governance-System beschränke sich die Darstellung häufig darauf, eine Beschreibung zu liefern, die sich in einer Wiedergabe der prinzipienorientierten gesetzlichen Anforderungen erschöpfe. Wie das Unternehmen diese Prinzipien konkret mit Leben füllt, bliebe unerwähnt. Eine qualitative Beurteilung des Unternehmens oder ein Vergleich verschiedener Unternehmen werde dadurch erschwert. Dies lasse sich auch nicht immer als Ausfluss des Proportionalitätsgrundsatzes rechtfertigen. Von einigen Unternehmen werde daher künftig „deutlich mehr Substanz erwartet“.
Insbesondere bei den Angaben zum Governance-System beschränke sich die Darstellung häufig darauf, eine Beschreibung zu liefern, die sich in einer Wiedergabe der prinzipienorientierten gesetzlichen Anforderungen erschöpfe. Wie das Unternehmen diese Prinzipien konkret mit Leben füllt, bliebe unerwähnt. Eine qualitative Beurteilung des Unternehmens oder ein Vergleich verschiedener Unternehmen werde dadurch erschwert. Dies lasse sich auch nicht immer als Ausfluss des Proportionalitätsgrundsatzes rechtfertigen. Von einigen Unternehmen werde daher künftig „deutlich mehr Substanz erwartet“.
Versicherer: Weniger wäre mehr
Die Sicht der Versicherer ist allerdings eine andere. Mit den Adjektiven „bürokratisch”, „komplex” und „teuer” fasst der GDV eine von April bis Mai 2017 erfolgte Verbandsabfrage zusammen. Diese zeige deutlichen Handlungsbedarf in den Punkten Entbürokratisierung und Proportionalität. Im Rahmen der Abfrage wurden für jede der drei Säulen von Solvency II die Einschätzungen zur Komplexität der Regelungen, dem damit verbundenen Umsetzungsaufwand und praktischer Anwendung der Proportionalität erfasst. Insgesamt 70 Unternehmen aller Größen, Strukturen und Rechtsformen mit einem Marktanteil von rund 85 Prozent der gebuchten Bruttobeitragseinnahmen nahmen daran teil.
Die Ergebnisse zeigen, dass 97,3 Prozent der Befragten die Solvency-II-Vorschriften als unverhältnismäßig ansehen. Die Komplexität der Vorschriften sei nicht angemessen und der aus ihnen resultierende Aufwand zu hoch. Auch das Proportionalitätsprinzip bringe keine Entlastung. Mit seiner Umsetzung sind 88 Prozent der befragten Unternehmen unzufrieden.
Während die Aufsicht mehr Substanz wünscht, sehen die Versicherer Zahlenfriedhöfe. Im Hinblick auf quantitative Berichtsformate werden aus Sicht der Unternehmen insbesondere Umfang und Detailtiefe kritisiert. Schließlich seien in einem Jahr allein für das Solvency-II-Reporting zahlreiche Meldetermine zu beachten. Je nach der Geschäftsstruktur könne eine Quartalsmeldung über 120.000 Datenfelder umfassen, eine Jahresmeldung könne es sogar auf 330.000 Datenfelder bringen.
Bezüglich der Kapitalanlagen kritisieren die Versicherer die Erstellung von Sensitivitätsanalysen des Anlagebestandes gegenüber einer Reihe von Kapitalmarktszenarien und Investitionsbedingungen, die Auseinandersetzung mit der Behandlung von Sicherungsgeschäften im Anlagerisiko oder die Ermittlung alternativer Finanzierungsinstrumente und deren Kosten im Liquiditätsrisiko. Solche Inhalte seien für zahlreiche Unternehmen mit einfacher Kapitalanlagestruktur in der Praxis völlig irrelevant. Gleichzeitig erzeugen sie einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand.
Die Ergebnisse zeigen, dass 97,3 Prozent der Befragten die Solvency-II-Vorschriften als unverhältnismäßig ansehen. Die Komplexität der Vorschriften sei nicht angemessen und der aus ihnen resultierende Aufwand zu hoch. Auch das Proportionalitätsprinzip bringe keine Entlastung. Mit seiner Umsetzung sind 88 Prozent der befragten Unternehmen unzufrieden.
Während die Aufsicht mehr Substanz wünscht, sehen die Versicherer Zahlenfriedhöfe. Im Hinblick auf quantitative Berichtsformate werden aus Sicht der Unternehmen insbesondere Umfang und Detailtiefe kritisiert. Schließlich seien in einem Jahr allein für das Solvency-II-Reporting zahlreiche Meldetermine zu beachten. Je nach der Geschäftsstruktur könne eine Quartalsmeldung über 120.000 Datenfelder umfassen, eine Jahresmeldung könne es sogar auf 330.000 Datenfelder bringen.
Bezüglich der Kapitalanlagen kritisieren die Versicherer die Erstellung von Sensitivitätsanalysen des Anlagebestandes gegenüber einer Reihe von Kapitalmarktszenarien und Investitionsbedingungen, die Auseinandersetzung mit der Behandlung von Sicherungsgeschäften im Anlagerisiko oder die Ermittlung alternativer Finanzierungsinstrumente und deren Kosten im Liquiditätsrisiko. Solche Inhalte seien für zahlreiche Unternehmen mit einfacher Kapitalanlagestruktur in der Praxis völlig irrelevant. Gleichzeitig erzeugen sie einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand.
portfolio institutionell 10.08.2017/Patrick Eisele
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