Recht, Steuer & IT
28. Januar 2021

Sicherheitsorientierung steht BRSG im Weg

WTW: Vielzahl der Partner und Regulatorik hemmen. Corona-Krise zeigt Robustheit kollektiver Systeme.

Die Anzahl an aktiven bAV-Anwartschaften in Deutschland habe sich auch nach der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, BRSG, kaum erhöht, berichtet Willis Towers Watson. Stand heute steht eine hohe Sicherheitsorientierung der im BRSG vorgesehenen reinen Beitragszusage im Wege. Dr. Michael Karst, Leiter Legal, Tax und Accounting Retirement bei Willis Towers Watson, konstatiert: „Die großen Hoffnungsträger wie die reine Beitragszusage oder Opting-out-Lösungen werden zwar nach wie vor viel diskutiert und befürwortet, in der Praxis jedoch bislang selten oder gar nicht umgesetzt.“

So sei eine reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell aufgrund der Vielzahl der beteiligten Parteien und der komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen nur mit großem Abstimmungsaufwand umzusetzen und bislang eher im Haustarifbereich eine diskutierte Alternative, jedoch noch nicht umgesetzt. Einige Projekte zum Sozialpartnermodell seien allerdings bereits weit fortgeschritten. Karst: „Im andauernden Niedrigzinsumfeld ist eine bAV ohne teure Garantien zweifellos eine interessante Option.“ Doch bevorzugen zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland vor allem eine sichere bAV, wie der Global Benefits Attitudes Survey von Willis Towers Watson belegt. „Diese starke Präferenz für Sicherheit wird sich – wenn überhaupt – durch breit angelegte Financial Education und eine Historie positiver Erfahrungen mit Anlagen auf dem Kapitalmarkt ändern“, meint Karst. „Hier haben wir noch einen weiten Weg vor uns, auch wenn die Coronakrise einen im Endergebnis bislang positiven ‚Echttest‘ für die Robustheit kapitalmarktorientierter kollektiver Systeme mit sich gebracht hat.“

Einfacher und zielführender sei es zweifellos, außerhalb der reinen Beitragszusage risikoarme Pensionsplangestaltungen umzusetzen und damit die Verbreitung der bAV zu erhöhen. „Dazu stehen auch in der letzten Kapitalmarktturbulenz bewährte und auf betrieblicher oder tarifvertraglicher Ebene umsetzbare kapitalmarktorientiere Versorgungssysteme zur Verfügung. Auch die aktuelle Diskussion zu einer marktadäquaten Absenkung von Mindestgarantien bei beitragsorientierten Versorgungssystemen geht insoweit mit Blick auf eine breitflächige Marktdurchdringung in die richtige Richtung“, weiß Karst.

Durch Nichtstun zu Altersvorsorge

Einfacher und schneller sind aus Karsts Sicht zudem so genannte „Opting-out-Pensionspläne“ umzusetzen. In solchen Pensionsplänen sparen Mitarbeiter automatisch einen Teil ihres Entgelts, können dem aber auf Wunsch widersprechen. „Es ist hinlänglich belegt, dass viele Menschen vor komplexen Entscheidungen für die ferne Zukunft zurückschrecken und eher gar nichts tun. Für die Altersvorsorge ist das fatal. Wird hingegen diese Entscheidungslogik umgekehrt, führt das Nichtstun automatisch zu einer ergänzenden Altersvorsorge. Wenn mehr Unternehmen derartige Pensionspläne anböten, ließe sich die weitere Verbreitung der bAV rasch deutlich steigern“, betont der bAV-Experte.

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