Versorgungswerke
21. März 2012
Selbstständige werden zur Vorsorge verdonnert
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) befürchtet ein erhöhtes Armutsrisiko für Selbstständige. Sie sollen verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Für die freien Berufsstände sollen die Vorgaben nicht gelten.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch auf Ihrer Internetseite berichtet, will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Selbstständige dazu verpflichten, ihre Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen. Das Blatt beruft sich exklusiv auf das Eckpunktepapier „für eine Altersvorsorgepflicht für selbstständig tätige Erwerbspersonen“ des Arbeitsministeriums. Nach Angaben der SZ werde in dem Papier darauf hingewiesen, dass nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. Darüber hinaus zitiert die SZ aus dem Eckpunktepapier: „Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben.“
Die neue Altersvorsorgepflicht solle nach Inkrafttreten für alle gelten, die noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben, heißt es. Sie sollten sich so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liege.
Keine Zwangseingemeindung für kammerfähige freie Berufe
Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen „die größtmögliche Freiheit“ haben, so das Blatt. Das Ministerium plane daher großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen. Allerdings würden die neuen Regeln etwa für Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, nicht gelten. Die Mitglieder kammerfähiger Berufe sind bereits gesetzlich verpflichtet, in ihr Versorgungswerk einzuzahlen und auf diese Weise für das Alter vorzusorgen.
Die berufsständische Versorgung, der unter anderem auch Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte unterworfen sind, ist stark durch landes- oder satzungsrechtliche Legitimationen zur Selbstverwaltung durch die betroffenen Berufsstände geprägt. Sie bieten ihren Mitgliedern regelmäßig eine umfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Die berufsständische Versorgung, der unter anderem auch Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte unterworfen sind, ist stark durch landes- oder satzungsrechtliche Legitimationen zur Selbstverwaltung durch die betroffenen Berufsstände geprägt. Sie bieten ihren Mitgliedern regelmäßig eine umfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Pläne, alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, waren laut SZ am Widerstand der FDP gescheitert.
portfolio institutionell newsflash 21.03.2012/tbü
Autoren:
portfolio institutionell
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar