Reine Beitragszusage für Banker
BVV bietet zwei Produkte mit unterschiedlichen Risikoprofilen an. AGV, Verdi und DBV sehen reine Beitragszusage als Ergänzung.
Der BVV leitet seine jüngste Mitteilung mit großen Worten ein: „Mit der Einführung einer tarifvertraglich geregelten reinen Beitragszusage setzt die Bankenbranche einen Meilenstein für eine zukunftsorientierte betriebliche Altersversorgung“, so die größte deutsche Pensionskasse. Gesetzt haben den Meilenstein der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV). Diese Sozialpartner haben sich im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen darauf verständigt, die reine Beitragszusage als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Branche umzusetzen. Damit will man so vielen Beschäftigten wie möglich eine attraktive Alterssicherung anbieten.
Die tarifvertragliche Lösung des BVV richte sich in erster Linie an die bisher unversorgten Mitarbeitenden. Darüber hinaus können bereits versorgte Mitarbeitende ihre Altersversorgung mit einem attraktiven Zusatzangebot weiter ausbauen. Vorbehaltlich der Bestätigung der Unbedenklichkeit der zugrundeliegenden Pensionspläne seitens der Bafin wird der Tarifvertrag zum 01.12.2023 Gültigkeit erlangen.
BVV offeriert renditefokussiertes und sicherheitsorientiertes Produkt
Die Sozialpartner haben im Tarifvertrag geregelt, dass die Umsetzung der reinen Beitragszusage exklusiv über den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG erfolgen wird. Hierfür hat der BVV unter dem Namen BVV Maxrente eine renditefokussierte und eine sicherheitsorientierte Produktvariante entwickelt.
Die Tarifvertragsparteien haben diese neue Form der betrieblichen Altersversorgung gemeinsam mit dem BVV entwickelt. Zudem beteiligen sie sich auch dauerhaft an der Durchführung und Steuerung der Produkte in Form eines Sozialpartnerbeirates.
„Durch die reine Beitragszusage sind wir nun optimal positioniert, auch künftig die Anforderungen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu erfüllen. Auf diese Weise können wir weiterhin unserem Kernauftrag gerecht werden, den Mitarbeitenden der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche eine leistungsstarke und damit attraktive Alterssicherung anzubieten“, sagt Marco Herrmann, Mitglied des Vorstandes des BVV.
Einrichtung und Administration
„Damit wir den Arbeitgebern bei der Einrichtung einen effizienten und aufwandsarmen Ablauf ermöglichen können, werden wir sie von Beginn an eng begleiten und mit einem auf die Erfordernisse des Unternehmens angepassten Implementierungsprozess unterstützen“, so Dr. Helmut Aden, Mitglied des Vorstandes des BVV. „Bei der Administration der reinen Beitragszusage setzen wir auf ein bereits etabliertes Verfahren sowie moderne und zeitgemäße digitale Prozesse“, so Aden weiter.
Zur reinen Beitragszusage
Die reine Beitragszusage zeichnet sich dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen und ausschließlich eine lebenslange Rentenleistung versichert sein darf. „In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Asset-Klassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, erklärt Frank Egermann, Mitglied des Vorstandes des BVV. Zugleich sorgt der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die reine Beitragszusage so sicher wie möglich ist.
Mit der Entscheidung des Bankgewerbes bekommt das Sozialpartnermodell dringend nötigen Rückenwind. Ein herber Rückschlag war vor kurzem, dass sich die IG Metall gegen diese Form der Altersvorsorge aussprach.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Sozialpartnermodell
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