Traditionelle Anlagen
14. April 2014
Rechtssicherheit für die Emittenten von Coco-Bonds
Zahlreiche deutsche Banken dürften in nächster Zeit bedingte Pflichtwandelanleihen emittieren, nachdem die bislang herrschende Unsicherheit bei der steuerlichen Behandlung beseitigt wurde. Aus Investorensicht interessant sind Coco-Bonds aufgrund ihres Renditeaufschlag von gut 400 Basispunkten.
Die deutschen Finanzbehörden haben den Weg für die Ausgabe zusätzlichen Kernkapitals in Form von nachrangigen Schuldverschreibungen für deutsche Banken geebnet. Presseberichten zufolge sind Vergütungen auf Contingent Convertibles, kurz Coco-Bonds, für den Emittenten steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar. Zudem muss bei Zahlungen an ausländische Investoren keine Kapitalertragsteuer abgezogen werden, wie die Börsen-Zeitung mit Bezug auf das Bundesfinanzministerium schreibt. Der entfallende Quellensteuerabzug dürfte die Platzierung bei ausländischen Investoren erleichtern.
Beide Punkte hatte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband deutscher Banken, angemahnt, damit die eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumente auch in Deutschland zur Stabilisierung der Banken emittiert werden können. Das Bundesfinanzministerium erklärte, im Einvernehmen mit den Bundesländern sei nun für Rechtssicherheit bei Coco-Bonds gesorgt. ,,Es wird geltendes deutsches Steuerrecht angewendet und keine neue Steuervergünstigung geschaffen‘‘, unterstrich das Ministerium. Die Emittenten haben damit die verbindliche Zusage der Finanzbehörden, dass die Abzugsfähigkeit der Vergütung für Coco-Bonds nach geltendem Recht gedeckt ist. Während die Zinsen für Fremdkapital als Betriebsausgabe klassifizieren und damit steuerfrei sind, wird Eigenkapital (Dividenden) aus versteuertem Gewinn bedient. Presseberichten zufolge sind in fast allen europäischen Ländern die Zinsen auf Coco-Bonds beim Emittenten steuerfrei.
Wachsendes Angebot für Investoren
Die größten Emissionen dieser Form von Hybridkapital stammen bis dato aus Großbritannien. Ein namhafter Emittent ist beispielsweise die Großbank Barclays. Aber auch in der Schweiz sind Institute wie die Credit Suisse schon 2013 mit Coco-Bonds am Markt erschienen. Nachdem die steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen beseitigt sind, ist nun auch in Deutschland mit einer Fülle von Emissionen zu rechnen. Unter anderem will die Nord-LB ihr Eigenkapital mit der Emission von Coco-Anleihen stärken. Das bestätigte Hinrich Holm, Vorstand der Nord-LB, dem Handelsblatt. Die Zeitung zitiert Holm mit den Worten: „Wir planen eine ‚Additional Tier 1‘-Anleihe in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro." Holm rechne aber nicht vor dem vierten Quartal 2014 oder dem ersten Quartal 2015 mit einer Emission, heißt es. Die Deutsche Bank plant indessen, bis Ende 2015 hybride Titel für fünf Milliarden Euro zu emittieren. Und auch der Immobilienfinanzierer Aareal aus Wiesbaden hat die Emission von Coco-Bonds angekündigt. Aareal-Finanzvorstand Hermann Merkens plant eine Emission bereits für das laufende Quartal. Mit der Emission will die Aareal Bank die Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) ablösen.
Das wachsende Angebot der Contingent Convertibles, die aufgrund ihrer Ausgestaltung auch als „Sudden Death Bonds“ oder „Wipe-out Bonds“ tituliert werden, geht auf die Regulierungsanstrengungen der Bankenaufsicht zurück. Zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit erfüllen die meisten Banken bereits heute die nach Basel III erst für 2018 vorgesehenen, erheblich verschärften Kapitalanforderungen. Der anstehende Stresstest samt der Asset Quality Review der Europäischen Zentralbank sorgen für zusätzliche Transparenz hinsichtlich Kapitalstärke und Kreditportfolioqualität der europäischen Finanzinstitute. Vor diesem Hintergrund emittieren Banken verstärkt Contingent Convertibles, um den entstehenden Kapitalbedarf zu decken.
Der Kupon setzt sich zusammen aus dem „risikolosen“ Zinssatz, einer Entschädigung für das Kreditrisiko sowie der Entschädigung für das Risiko, dass die Anleihe in Aktien des Unternehmens gewandelt werden könnte. Der Reiz bedingter Pflichtwandelanleihen liegt insbesondere im Renditeaufschlag gegenüber Erstranganleihen, der bei 400 Basispunkten angesiedelt sein dürfte. Laut Assenagon liegt ihr durchschnittlichee Kupon bei acht Prozent.
Der Kupon setzt sich zusammen aus dem „risikolosen“ Zinssatz, einer Entschädigung für das Kreditrisiko sowie der Entschädigung für das Risiko, dass die Anleihe in Aktien des Unternehmens gewandelt werden könnte. Der Reiz bedingter Pflichtwandelanleihen liegt insbesondere im Renditeaufschlag gegenüber Erstranganleihen, der bei 400 Basispunkten angesiedelt sein dürfte. Laut Assenagon liegt ihr durchschnittlichee Kupon bei acht Prozent.
portfolio institutionell newsflash 14.04.2014/Tobias Bürger
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