Rechenkünstler
Das BVI-Jahrbuch muss mit dem Panini-Album konkurrieren.
Auch der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, kurz PRIIP-Verordnung, und der Investmentsteuerreform musste das BVI-Team um Hauptgeschäftsführer Thomas Richter noch den Weg ebnen. Über diese Heldentaten berichtet der BVI in seinem pünktlich zur Weltmeisterschaft veröffentlichten Jahrbuch – und konkurriert nun mit dem Panini-Album um die Aufmerksamkeit der Leser.
Schön für alle BVI-Fans, dass das 47-köpfige Sammelalbum der BVI-Player auf den beiden ersten und letzten Seiten bereits komplett ist. Wer statt Tacklings, Tore, Triumphe lieber „Daten. Fakten. Perspektiven.“ will, ist beim BVI-Jahrbuch genau richtig.
Wobei das mit den Perspektiven ein wenig albern wirkt, wie folgende Anekdote belegt. Mifid II erhält zum Schutz der Anleger drei zentrale Neuerungen, wie viele von Ihnen vielleicht wissen: den Ausweis der Fondskosten in Euro und Cent, die Bestimmung eines Zielmarkts für jeden Fonds, damit der Anleger auch das für ihn passende Produkt im dichten Fichtendickicht erkennt, und schließlich Vorgaben für die Offenlegung von Provisionen. Der BVI hebt hervor: „Vor allem die ersten beiden Vorgaben waren in der Umsetzung aufwändig – und sie verursachen teilweise erhebliche Unklarheiten in den Anlegerinformationen.“
Kauft er den Fonds allerdings im Rahmen eines Riester-Vertrages oder im Mantel einer fondsgebundenen Lebensversicherung, müssen die Fondskosten anders ausgewiesen werden. Der Grund für diese Schizophrenie: Laut BVI unterscheiden sich Berechnungsmethoden und Darstellungsweisen je nach regulatorischer Vorgabe „deutlich“. „Dem Anleger das zu vermitteln, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Vertriebsstellen“, übt sich der BVI in Understatement und kommt zu dem Fazit: „Den Zweck, die Kosten von Fonds und anderen Produkten für Anleger auf einen Blick vergleichbar zu machen, erfüllen die unterschiedlichen Informationsblätter jedenfalls nicht.“
Schreiben Sie einen Kommentar