Pensionsfonds
16. April 2012
QIS für Pensionskassen und Pensionsfonds rückt näher
Eiopa wird in der ersten Jahreshälfte 2012 wieder eine Quantitative Auswirkungsstudie (QIS) durchführen. Diesmal stehen nicht die Versicherungsunternehmen im Fokus, sondern die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.
Im Rahmen der geplanten Studie soll untersucht werden, welche Folgen eine Änderung der europäischen Vorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV- oder auch Pensionsfondsrichtlinie genannt) hätte. „Die QIS soll die Auswirkungen von Änderungen auf die Bilanzen quantifizieren, die den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zugrundeliegen“, heißt es von Seiten der Bafin, die sich bereits an deutsche Unternehmen mit Pensionskasse oder Pensionsfonds gewandt hat. Darüber hinaus lädt die deutsche Finanzaufsicht weitere EbAV ein, sich an der Studie zu beteiligen.
Zu inhaltlichen Schwerpunkten verweist man bei der Bafin auf die Europäische Kommission, die sich von der Studie eine „bessere Entscheidungsgrundlage“ für die mögliche Änderung der Pensionsfondsrichtlinie erhofft. Wie die Bafin mitteilt, werden die QIS-Unterlagen voraussichtlich überwiegend in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Finanzaufsicht unterstreicht, dass die Studie in einem „sehr kurzen Zeitraum“ erfolgen werde. „Die Unternehmen sollten sich zudem darüber im Klaren sein, dass sie für die Berechnungen finanzielle und personelle Ressourcen vorhalten müssen“, heißt es. Auch wenn bis dato noch nicht sicher ist, wie es um die Teilnahmebereitschaft der Adressaten bestellt ist, sollen die Ergebnisse der Studie im dritten Quartal 2012 veröffentlicht werden.
Aufseher versus Lobbyisten
Die Europäische Kommission hatte sich im April vergangenen Jahres in Form eines so genannten Call for Advice an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) gewandt, um Vorschläge für mögliche Änderungen der EbAV-Richtlinie zu erhalten. Eine Vorgabe war dabei, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Rückstellungsberechnung und zu den Anforderungen an das Solvenzkapital für alle Arten von EbAV europaweit zu harmonisieren. Als mögliches Instrument zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Kommission schlägt Eiopa eine „ganzheitliche Bilanz“ vor. Darin sollen Verpflichtungen (Rückstellungen und Solvenzkapital) den Mitteln gegenübergestellt werden, die zur Erfüllung der in Aussicht gestellten Leistungen vorhanden sind.
Die Berechnung der Verpflichtungen sowie des Vermögens in der ganzheitlichen Bilanz folge in vielen Punkten den neuen europäischen Vorgaben für Versicherungsunternehmen (Solvency II), wie die Bafin in einer Mitteilung an die EbAV unterstreicht. Für eine Reihe von Komponenten beziehungsweise deren Berechnung sehe die Antwort von Eiopa an die Kommission allerdings mehrere Optionen vor. So bestünde beispielsweise neben der Möglichkeit, die Risikomarge nach den Vorgaben von Solvency II zu berechnen, auch die Option, dass EbAV eine solche Marge „gar nicht benötigen“, so die Bafin. Bezüglich des Rechnungszinses sehe die Antwort neben der Berechnung der technischen Rückstellungen mit einem risikofreien Zins auch die Option vor, die Rückstellungen zusätzlich mit einem höheren Zins zu ermitteln. Nach Angaben der deutschen Finanzaufsicht sollen die unterschiedlichen Optionen in der nun anstehenden QIS erfasst werden.
Gleichwohl hagelt es weiter Kritik an dem Vorhaben. Im Februar dieses Jahres erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier mit Blick auf die zukünftigen europäischen Vorschriften für Pensionsfonds: „Ich bin mir bewusst, dass zahlreiche Bedenken hinsichtlich der Einführung von risikobasierten Solvabilitätsvorschriften für Pensionskassen und Pensionsfonds aufgeworfen werden. Wir werden uns – wenn angemessen – von den Solvabilität-II-Ansätzen inspirieren, aber das bedeutet nicht, dass wir Solvabilität in die EbAV-Richtlinie kopieren und einfügen werden.“ Mit Blick auf die geplante QI-Studie sagte Barnier: „Diese Studie ist unerlässlich, um möglichst genau die Kosten und Nutzen der Optionen abschätzen zu können und eine hohe Qualität der Kommissionsvorschläge zu gewährleisten.“
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), ein deutscher Fachverband für Fragen der betrieblichen Altersversorgung, hält unterdessen an seiner Abwehrhaltung fest. Heribert Karch, Vorsitzender der Aba, erklärte kürzlich: „Ob die Solvency-II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft gut ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die betriebliche Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen von Solvency II aber auf keinen Fall.“ Karch begründet seinen Standpunkt unter anderem mit der Einschätzung: „Angesichts der zusätzlichen Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden Eigenmittelanforderungen à la Solvency II die Betriebsrenten unnötig verteuern.“
Bei den EbAV befürchtet man seit geraumer Zeit, dass das neue Aufsichtsregime für die Assekuranz auch der betrieblichen Altersvorsorge übergestülpt wird, wie Siehiernachlesen können.
Bei den EbAV befürchtet man seit geraumer Zeit, dass das neue Aufsichtsregime für die Assekuranz auch der betrieblichen Altersvorsorge übergestülpt wird, wie Siehiernachlesen können.
portfolio institutionell newsflash 16.04.2012/tbü
Autoren:
portfolio institutionell
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar