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28. Juni 2024

Die Finanzierung der Energiewende

Für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 benötigt Deutschland laut KfW jährlich rund 190 Milliarden Euro. Gleichzeitig konstatiert die KfW, dass ein Großteil dieser Investitionen nicht von der öffentlichen Hand getragen werden kann. Naheliegend und folgerichtig ist daher die Beteiligung von institutionellen Investoren. Wie aber kann ein solches kooperatives Investitionsmodell, in dem öffentliche Hand und private Kapitalgeber den Infrastrukturausbau und die nachhaltige Transformation finanzieren, aussehen?

Bereits 2016 entwarf eine beim damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelte Expertengruppe ein Konzept für eine private Finanzierung kommunaler Infrastrukturprojekte. Dieses besteht aus einer Vermittlungsplattform, die zu einer deutlichen Absenkung der Transaktionskosten führt. Zweitens einer geeigneten Governance-Struktur für die Projektdurchführung, die eine effektive Risikoübertragung ermöglicht, der öffentlichen Hand Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten einräumt und mögliche Informationsasymmetrien und Interessenskonflikte abbaut. Und drittens einem geeigneten Fondsvehikel. Leider wurde dieses Konzept nicht weiterverfolgt. Jüngst machte auch der Sustainable-Finance-Beirat Vorschläge für die Mobilisierung privaten Kapitals. Diese beinhalten unter anderem Infrastrukturdachgesellschaften mit oder ohne öffentliche Beteiligung. Sie weisen auch Ähnlichkeiten zum damaligen BMWi-Konzept auf. Erfolgreiche kooperative Modelle verfolgen im Übrigen auch der EIF auf europäischer und die KfW Capital auf nationaler Ebene.

Damit die deutsche Fondsbranche die angedachte zentrale Finanzierungsfunktion übernehmen kann, braucht es gezielte gesetzliche Anpassungen. Insbesondere müssen (Investment-)Steuerrecht und Fondsaufsichtsrecht synchron geändert werden. Jüngst legte das BMF den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur vor. Diesem Schritt müssen aber noch weitere folgen. Zum einen müssen die Vorgaben in der veralteten Anlageverordnung modernisiert werden; idealerweise verbunden mit eigener Infrastruktur-Quote. Zudem muss aber auch eine übergeordnete Infrastrukturplattform bereitgestellt werden, in der staatliche Infrastrukturprojekte gebündelt und mit staatlichen und privaten Finanzierungen Projekte zusammengeführt werden. Mit einem solchen kooperativen Finanzierungsmodell könnten Fonds und Investoren einen signifikanten Beitrag zur Energiewende leisten.

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