Recht, Steuer & IT
4. April 2025

Omnibus verspätet sich

Europäisches Parlament verschiebt EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. GDV plädiert dafür, gewonnene Zeit für Verbesserungen nutzen.

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament der Verschiebung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zugestimmt. Die Verschiebung ist Teil des „Omnibus I“-Pakets, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat.

Rödl & Partner kommentiert, dass es das Ziel der Verschiebung sei, Unternehmen im Anwenderkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Unabhängig vom „Stop-the-Clock“-Beschluss sind die Inhalte des Omnibus-Pakets. Erwartet werden Einschränkungen des Anwenderkreises. Vorgeschlagen sind auch Änderungen des Inhalts und des Umfangs der Nachhaltig¬keits¬bericht¬erstattung und der Sorgfaltspflichten. Laut Rödl & Partner beschäftigt sich damit aktuell der Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Wann hierzu ein Entschluss gefasst wird, sei noch nicht abzusehen.

GDV: ESG-Reporting braucht mehr Effizienz und Effektivität

Zur Verabschiedung des „Stop-the-clock“-Omnibus im Europäischen Parlament erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die Zeit sollte genutzt werden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter und effektiver zu machen. Die neuen Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung treten zwei Jahre später in Kraft, für das Lieferkettengesetz ein Jahr später.“ Das sind aus Sicht des GDV gute Nachrichten für viele Unternehmen, die nun etwas mehr Luft bei der Umsetzung haben.

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