Administration
4. November 2014

Neues bei Verwahrstellen und Sachwertemanagern

Das Custodian-Panel hat sich zu einer festen Institution im Rahmen des portfolio institutionell masters entwickelt. 2014 stand die Gesprächsrunde unter dem Thema „Das erste KAGB-Jahr: Was sich bei Alternative Assets, Managern und Investoren geändert hat“.

Bevor es in die Diskussionsrunde ging, war die Expertise von ­Hilke Althoff (BNP Paribas Securities Services) und Christian ­Hogrebe (Caceis Bank Deutschland) gefragt. In kurzweiligen Präsentationen referierten sie über Facetten im Verwahrstellengeschäft.
So ging Althoff­ zunächst auf die klassische Rolle der Verwahrstelle ein und erläuterte in einem kurzen Abriss die Evolution der Depotbanken in Deutschland: „Durch das Aufbrechen der Wertschöpfungskette kam um die Jahrtausendwende herum Wind von außen in den deutschen Depotbankenmarkt. Die Anleger trauten sich verstärkt, nicht-deutsche Asset Manager in ihr Anlagespektrum einzubeziehen.“ Wie sie in Erinnerung rief, mussten sich die hiesigen Depotbanken an den härteren Wettbewerb im internationalen Custody-Markt gewöhnen. Seither, und das ist eine der zentralen Beobachtungen der BNP-­Paribas-Expertin, sind die Custodians zunehmend gefordert, Zusatzleistungen zu erbringen; und zwar nicht nur „rund um das Back-­Office“. Vielmehr seien Custodians heute auch Dienstleister beispielsweise für Wertpapierleihe, Performance-Messung oder Reporting. Ebenso könnten sie über Zusatzdienste, wie das Collateral Management und die -Optimierung, Mehrwert für Investoren erbringen.

Im Zuge der regulatorischen Veränderungen, die mit dem KAGB einhergehen, berichtete Althoff, dass Kunden auf die Frage, „Was ­können wir für Sie tun?“, oft antworten: „Nehmen Sie uns ­Komplexität ab. Das ist es, was mich zu viel Zeit kostet. Das ist es, was mich und meine Mitarbeiter in Projekten immer wieder beschäftigt.“ Ihrer Einschätzung nach könnten Verwahrstellen, wie Depotbanken seit der Einführung des KAGB genannt werden, Investoren und Asset Managern heute mehr denn je zur Seite stehen. Eine gut aufgestellte Verwahrstelle könne neben der Einbeziehung aller Asset-Klassen, wie Wertpapiere, OTC-Derivate, Immobilien und Private Equity, zum Beispiel das ESG-Reporting übernehmen. 
Bessere Leistung zum gleichen Preis
Im Anschluss an den Impulsvortrag von Hilke Althoff erörterte Christian Hogrebe zahlreiche Veränderungen, die sich mit dem KAGB ergeben haben, etwa die Erweiterung der Regulierung auf geschlossene Sachwertefonds. Daneben zeigte er Trends auf, die er in der Umsetzung mit Kunden und Partnern beobachtet hat. Doch zunächst kam er auf die Anbieter geschlossener Fonds zu sprechen, die in der Vergangenheit den Luxus genossen haben, wenig bis gar nicht reguliert zu sein. Dadurch seien im grauen Kapitalmarkt viele Probleme­ aufgetreten, die dem Image der Branche geschadet haben.

Nach Einschätzung Hogrebes haben die betreffenden Häuser ­inzwischen mit erheblichem Aufwand nachgezogen. Viele von ihnen seien jetzt „KAGB-konform“. Dessen ungeachtet hätten sich aber auch viele ­alternative Asset Manager in Deutschland entschieden, ­keinen KVG-Erlaubnisantrag zu stellen. Insofern sehe man an dieser Stelle eine sehr starke Konsolidierung der Branche, die letztlich dazu führt, dass es definierte Standards gibt, eine bessere Vergleichbarkeit der Anbieter und damit insgesamt eine höhere Qualität. Im weiteren Verlauf seiner Präsentation kategorisierte Hogrebe die hiesigen ­Verwahrstellen und teilte die Häuser in zwei Gruppen ein: Auf der ­einen Seite gruppierte er jene Depotbanken, die sich zunehmend ­darauf konzentrieren, die Themen, die nach dem bisherigen ­Investmentgesetz relevant waren, weiter zu betreuen. „Im Bereich der Wertpapierfonds gab es hauptsächlich eine große Veränderung, die die Haftungsseite zugunsten der Investoren verändert hat. Denn die Haftung für die beauftragten Lagerstellen geht auf die Verwahrstelle über“, so Hogrebe.
Aus Wettbewerbsgründen haben sich die meisten Anbieter entschieden, diese Verbesserung für den Investor kostenneutral zu gestalten. Sein Zwischenfazit: „Eine bessere Leistung zum selben Preis ist für Investoren absolut vorteilhaft.“ Was die zweite Gruppierung von Verwahrstellen betrifft, skizzierte der Caceis-Vertreter­ jene Häuser, die sich zusätzlich verstärkt auf den Sach­wertebereich konzentrieren. Für Investoren sei auch das eine gute Nachricht. Denn derart aufgestellte Custodians könnten mit der ­Erweiterung ihres Leistungsspektrums dem Investor nun die volle Bandbreite von Investitionsmöglichkeiten aus einer Hand anbieten. Wörtlich sagte Hogrebe: „Diese neue Bandbreite erstreckt sich heute vom klassischen Wertpapier und offenen Immobilienfonds über Fonds in verschiedenen Sachwert-Asset-Klassen und dies bedarfsgerecht strukturiert in der Wunsch-Jurisdiktion des Investors.“
Anschließend ging der Referent von der Caceis Bank noch kurz auf ein hausinternes Projekt ein: „Wir haben Ende 2011 für uns die Entscheidung getroffen, wie wir uns in Zukunft positionieren wollen. Seinerzeit haben wir uns als europäische Verwahrstelle dazu entschieden, getreu unserer Roadmap international und Asset-Klassen-­übergreifend eine umfassende Lösung anzubieten.“ Als eines der spannendsten Projekte skizzierte er die Evolution im Sachwerte­bereich in Deutschland.
Obwohl Caceis als größte Verwahrstelle für offene Immobilien-Spezialfonds bereits über einen gewissen Erfahrungsschatz bei Sachwerten verfüge, sei es eine große Herausforderung gewesen, nun auch für alle Sachwerte-Asset-Klassen KAGB-­konforme Lösungen anzubieten, die letztlich für die betreffenden Emissionshäuser im Sachwertebereich auch funktionierten. „Denn wie Sie sich vorstellen könne, sind diese Häuser sehr heterogen aufgestellt und das sowohl hinsichtlich der Größe als auch im Hinblick auf die Organisationsstruktur“, betonte Hogrebe.

Wie der Referent hervorhob, manifestiert sich im Sachwerte­bereich ein Trend hin zu mehr Transparenz. Nach Einschätzung Hogrebes gehen die ersten Emissionshäuser inzwischen dazu über, einen­ Teil ihrer Aktivitäten an Dritte auszulagern. Die Situation sei derzeit überaus spannend, denn bislang gebe es in dem Bereich keine vollumfassenden Fondsadministrations-Service-Provider, die sich durchgesetzt hätten. Die bestehenden Master-KVGen oder Service-KVGen seien im Hinblick auf die neuen Herausforderungen nur bedingt geeignet. Grund dafür seien die Facetten, die mit Sachwerten einhergehen: Man müsse an dieser Stelle von Finanzbuchhaltung statt von Fondsbuchhaltung sprechen; da es keine Globalurkunden gebe, sei auch die Anlegerverwaltung anders zu strukturieren. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer Vielzahl weiterer damit einhergehender Fragestellungen werde es spannend zu sehen sein, welche Provider sich an dieser Stelle positionieren werden.
Outsourcing im Blick
Im Anschluss an die Vorträge trafen sich Althoff und Hogrebe auf dem Podium, um gemeinsam mit Volker Braunberger, geschäftsführender Partner beim Beratungshaus Itechx, und Rudolf Siebel, ­Geschäftsführer des Fondsverbands BVI, weitere Fragestellungen zu erörtern. Zunächst diskutierten die Panelisten über das sich erweiternde Dienstleistungsspektrum der Verwahrstellen, die nunmehr sowohl für offene als auch für geschlossene Investmentfonds gleichermaßen ein neutraler Partner sind, der auf Basis einheitlicher gesetz­licher Regelungen seinem Auftrag nachkommt. Auf die Frage, ob sich gerade die kleinen Emissionshäuser mit der Adaption des KAGB schwertun oder sie die Änderung als bewussten Beitrag zur Qualitätssicherung wahrnehmen, antwortete Rudolf Siebel: „Die Frage stellt sich für mich nicht, denn es führt einfach kein Weg am KAGB und an einer strengeren Regulierung vorbei.“ Und weiter erläuterte er: „Wir beim deutschen Fondsverband für KVGen und Fonds sind natürlich mit der Regulierung nach dem KAGB und seinen Vorläufern bestens vertraut. Gleiches gilt für unsere Mitglieder.“ Die Anpassungen seien erfolgt und die Anträge bei der Bafin hinterlegt, so Siebel.
Man dürfe nicht vergessen, dass es in der jüngeren Geschichte zahlreiche Affären gab, die für institutionelle Anleger Bedeutung hatten. Der Fall „Prokon“ sei letztlich nur das jüngste Beispiel einer Reihe von Fehlschlägen im Bereich der geschlossenen Fonds. Siebel erinnerte an den Madoff-Fall, auch wenn er in jüngster Zeit kaum noch erwähnt werde. Gerade Madoff habe dazu geführt, dass die Verwahrstellen­regelungen deutlich verschärft wurden. „Auch wenn die KVG-Lizenz heute für die Anbieter mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden  ist, führt sie am Ende doch zu einer Verbesserung der Qualität“, ­betonte der Geschäftsführer des BVI.

Alle Hände voll zu tun
Auf die Frage, wie er die Einführung des KAGB im vergangenen Jahr und die Zwischenzeit erlebt habe, antwortete Volker Braun­berger: „Ich kann in dieser Hinsicht sicher für die gesamte Beraterbranche sprechen. Die vergangenen Monate waren sehr arbeitsintensiv. Die Regulierung ist letztlich des Kundens Fluch und des Beraters Segen.“ Was die KVG-Seite betrifft, führte der Itechx-Geschäftsführer aus, ­habe man eine ganze Reihe an prozessualen Anpassungen gesehen, die zwar relativ leicht umzusetzen waren, aber in eine Dokumentations­flut mündeten.
Im Hinblick auf den Vortrag von Christian Hogrebe betonte er, dass auch er zahlreiche Asset Manager gesehen habe, die sich um eine KVG-Zulassung bemüht hätten. Für sie sei schlichtweg ein neues Zeitalter angebrochen, das mit sehr vielen prozessualen Anpassungen einhergehe und mit vielen neuen Aufgaben innerhalb ihrer Organisation. „Ich persönlich erachte das als sehr positiv, weil sich dort ein unregulierter grauer Markt nun sukzessive in einen ­regulierten Markt transformiert, was wiederum zu einer Konso­lidierung führen wird. Denn nicht jeder Anbieter, und da stimme ich mit Herrn Hogrebe völlig überein, will sich dem neuen regulatorischen Schirm unterwerfen.“
Was die Verwahrstellenseite betrifft, betonte Braunberger, dass auch dort strategische Aussagen getroffen werden mussten, wie man sich mit alternativen Investments auseinandersetzen möchte. Braunberger beobachtet gerade bei den großen Custodians, dass dort eine sehr „opportunistische Strategie gefahren wird“. Viele große Häuser würden unverändert auf das Kerngeschäft der Wertpapierverwahrung setzen, um Skaleneffekte zu heben. Gleichwohl schwenkten sie auch auf die alternativen Anlageklassen.
Profiteur dieser Entwicklung sei der Anleger, der nach Einschätzung Braunbergers die nun regulierten Alternatives in seinem Portfolio nutzen könne, um die Renditeseite zu optimieren. Zugleich machte der Berater darauf aufmerksam, dass sich der Markt noch im Findungsprozess befinde, wenn es um ein nennenswertes Anlageuniversum geht, das dem Investor erlaubt „aus einem größeren Blumenstrauß, die Rose, die für ihn interessant ist, zu pflücken. Im Moment ist das Angebot noch zu gering, als dass beispielsweise eine Versicherung oder ein anderer institutioneller ­Anleger die Möglichkeit hat, seine Rendite zu optimieren.“

Herausforderungen bei Alternatives
Danach befragt, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, Verwahrstellen bei Sachwertemanagern mit ins Boot zu holen, antwortete­ Christian Hogrebe: „Letztendlich wollte er eine Standardisierung erreichen und eine Sicherheit für Investoren herbeiführen, dass die Assets,­ die in den Fonds gekauft werden, auch im Einklang mit den Vorgaben stehen, die der Investor mit dem Emissionshaus vereinbart hat.“ Rückblickend müsse man sagen, dass dieses Prozedere gerade im Bereich offener Immobilienfonds nichts Neues sei. Doch, so ­betonte der Panelist, „die Herausforderung besteht jetzt darin, dass man jene Häuser, die in der Vergangenheit eher wenig intensiv mit solchen Sachverhalten umgegangen sind, dazu bringt, abgestimmte Prozesse zu befolgen. Und das sei gerade in der Zusammenarbeit ­eine Herausforderung, die man gemeinsam lösen müsse.

Wenn in der institutionellen Kapitalanlage alternative Investments thematisiert werden, ist häufig von nicht-verwahrfähigen ­Instrumenten die Rede, die regelmäßig ganz andere Anforderungen an die Überwachung haben, als das bei klassischen, fungiblen Wert­papieren der Fall ist. Auf die Frage, was das in der Praxis für eine Verwahrstelle bedeutet, entgegnete BNP-Paribas-Expertin Hilke Althoff: „Es ist in der Tat so, dass bei den alternativen Investments das im Wertpapierbereich erkennbare Straight-Through-Processing verlassen wird. Das heißt, das Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft wird sichtbar.“ Insofern werde zunächst ein ­Signing und erst im Nachgang die entsprechende Eigentumsvermittlung vorgenommen. „Und an beiden Teilen ist die Verwahrstelle ­beteiligt, was wir im Wertpapierbereich regelmäßig gerade nicht ­haben“, so Althoff. Dort ist die Transaktion bereits getätigt, wenn die Verwahrstelle zur unmittelbaren und effizienten Abwicklung instruiert wird. Eine vergleichbare Effizienz erreiche man im alternativen Bereich nur, indem man auf Experten der jeweiligen Jurisdiktion zurückgreift und diese schon bei der Vorbereitung der Transaktion ­einbezieht. „Wir als Verwahrstelle sind zum Beispiel verpflichtet, uns Due-Diligence-Berichte zeigen und die geplante Transaktion vorab ­erläutern zu lassen, um nachzuvollziehen, ob bei ihrer späteren Durchführung die Investment-Guidelines und das KAGB eingehalten werden“, unterstreicht Althoff.

In dem Kontext prüft BNP Paribas etwa, ob die Leverage-­Bedingungen eingehalten sind und ob die Transaktion überhaupt zu dem jeweiligen Fondskonstrukt passt. Das heißt, die auseinander­laufende Abwicklung der Transaktion müsse sowohl von der Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch von der Verwahrstelle begleitet werden. BNP Paribas habe hierfür hauseigene Rechtsexperten engagiert.

Von Tobias Bürger

portfolio institutionell, Ausgabe 10/2014

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