Recht, Steuer & IT
7. März 2016

Neues Bafin-Rundschreiben stellt MaRisk auf den Prüfstand

Am 18. Februar 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihr erstes Konsultationspapier zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk-Novelle 2016) veröffentlicht. Darauf weist KPMG hin.

Nach Angaben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft endet die Konsultationsfrist offiziell am 7. April 2016. Mit einer weiteren Konsultation ist nach Einschätzung von KMPG aber zu rechnen. Eine Veröffentlichung der MaRisk-Novelle 2016 erwartet KPMG noch in diesem Jahr. Die Überarbeitung des Rundschreibens sei vor allem auf die Umsetzung von weiterentwickelten Vorgaben auf internationaler und europäischer Ebene zurückzuführen, hauptsächlich auf die verschiedenen Standards der europäischen Bankenaufsicht sowie des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Ferner seien Erkenntnisse der vergangenen Jahre aus der Prüfungspraxis eingeflossen. 
Wesentliche Änderungen betreffen demnach Vorgaben zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung. Es werden des Weiteren Anforderungen eingeführt, die ausschließlich von sogenannten „großen und komplexen“ Instituten angewendet werden sollen. Das Konsultationspapier enthält laut KPMG zahlreiche weitere, neue Anforderungen, „die teils spürbare strukturelle oder prozessuale Auswirkungen“ haben können. Diese befassten sich unter anderem mit Kreditprozessen, IT-Risiken, Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Ausgestaltung der Funktionentrennung, Risikotragfähigkeit und Revisionsplanung.
portfolio institutionell 07.03.2016/Tobias Bürger
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