Neue Regelung zur Dividendenbesteuerung
Der Europäische Gerichtshof hat die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Gesellschaften gefordert. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern ist dem gefolgt.
Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen sollen künftig besteuert werden. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Ende Februar vorgebracht. Dadurch soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim so genannten Streubesitz erreicht werden.
Der Deutsche Bundestag wollte die Gleichbehandlung auf andere Weise herstellen: Er hatte im November 2012 beschlossen, auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast zu befreien. Dies fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Ländern nun darauf, zukünftig die Dividenden in- und ausländischer Kapitalgesellschaften gleichmäßig zu besteuern. Für die Vergangenheit werde ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Ausgenommen von der Besteuerung seien jedoch Veräußerungsgewinne.
Die Länder haben im Bundesrat Anfang März bereits grünes Licht für diese Änderung gegeben.
portfolio institutionell newsflash 06.03.2013/kbe
Schreiben Sie einen Kommentar