Stiftungen
15. April 2015

Nach dem Leuchtturmurteil: Stiftungsszene ist sensibilisiert

Der Hildegard-Bredemann-Busch-du-Fallois-Stiftung ist es gelungen, sich wegen schlechter Anlageberatung vor Gericht gegen ihr Finanzinstitut durchzusetzen und Geld zurückzubekommen. Die Anbieterseite und Banken müssen sich nach Einschätzung von Branchenkennern nun darauf einstellen, dass andere Stiftungen nachziehen.

Im Urteil 1 U 32/13 vom 28. Januar 2015 des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt bekam die Hildegard-Bredemann-Busch-du-Fallois-Stiftung Schadensersatz in Höhe von etwa 250.000 Euro zugesprochen. Zahlen muss die Commerzbank, da sie laut Gerichtsurteil die Stiftung falsch beraten hat. 
2001 investierte die Stiftung mit Sitz in Krefeld 280.000 Euro in den geschlossenen Fonds „Silva Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankfurt Sachsenhausen KG“, kurz CFB-Fonds 142. Das Gericht befand: Einer Stiftung, die keine Minderung ihres Stiftungsvermögens durch Anlagegeschäfte riskieren darf, hätte dieser und auch kein anderer geschlossener Immobilienfonds empfohlen werden dürfen, der sich mit einer Fremdwährung (hier: Schweizer Franken) finanziert. Die Tatsache, dass der Stiftungsvorstand, der das Beratungsgespräch führte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist und somit über eine gewisse Fachkenntnis verfügt, wurde nicht zugunsten der Commerzbank berücksichtigt, da dieser Aspekt nichts über die Risikobereitschaft aussagt. Außerdem konnte die Commerzbank nicht nachweisen, dass die Krefelder Stiftung „nach einer objektgerechten Beratung ausnahmsweise dazu bereit gewesen sei, (…) ein atypisch höheres Risiko einzugehen“, heißt es dem vielbeachteten Urteil. 
Die Frage nach dem Urteilsspruch lautet nun: Wie wird es mit dem Stiftungssektor weitergehen, nachdem die Entscheidung den gesamten Sektor aufrüttelt? Jörg Seifart, Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen und Rechtsanwalt, weist auf die Besonderheiten dieses Urteils hin. Stiftungen, die den Verdacht hegen, durch falsche Beratung Verluste erlitten zu haben, sollten sich mit ihrem eigenen Fall beschäftigen, den Stiftungsverwalter zu Rate ziehen und sich gegebenenfalls an einen Berater wenden, der eine ausgewiesene Expertise hat. „Für die Anbieterseite und die Banken bedeutet dieses Urteil, dass sie sich gewahr sein müssen, dass die Stiftungsszene nun bezüglich Beratungsfehlern und eventueller Haftungen der Bankenanbieter hoch sensibilisiert ist“, meint der Fachmann. 
Banken sollten nach Seifarts Einschätzung die eigenen Prozesse überprüfen und ihre Beratungsqualität kritisch hinterfragen. „Eine reine Anlagevermittlung, die keine Haftungsübernahme beinhaltet, wird von den Stiftungen als nicht marktgerecht wahrgenommen. Wenn die Bank – oder der Anbieter – eine Beratung macht, sollte diese auch sicher und richtig sein. Das bedeutet, dass auch klar sein sollte, welcher Beratungsumfang durch die Bank wahrgenommen wird. Auch sollten alle Gebühren transparent sein. Im Beratungsgespräch sollte zudem offen thematisiert werden, für welche Aspekte der Beratung die Bank haftbar sein will.“ Laut Seifart sei es unentbehrlich, dass beide Seiten ihre Erwartungen klar formulieren. 
Auf dem Deutschen Stiftungstag, der vom 6. bis 8. Mai in Karlsruhe stattfindet, dürfte das Urteil nach Einschätzung von Stiftungskennern heiß diskutiert werden. 
portfolio institutionell newsflash 15.04.2015/Rebecca Lück
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