Pension Management
17. Oktober 2016
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen
Für Robinson Crusoes Altersvorsorge war vor der Ankunft von Freitag das Umlageverfahren keine Option. Ihm blieb nur ein Kapitaldeckungsverfahren.
Der Realkapitalstock basiert in diesem Beispiel auf Lebensmittelvorräten, um davon im Alter leben zu können, wenn Robinson Crusoe nicht mehr jagen und sammeln kann. Da er allein ist, hat dies allerdings Tücken. Schließlich weiß er nicht, wie alt er einmal wird. Entweder wird Robinson zu wenig angespart haben und er verhungert, oder er verstirbt früh und sein Realkapital vergammelt, sein Altersvorsorgesparen in der Jugend war ineffizient. „Für eine effiziente Altersvorsorge braucht es ein Kollektiv.“ So argumentiert der Altersvorsorgespezialist Professor Bert Rürup auf dem Investor-Forum 2016 des Club of Finance in Frankfurt, auf dem die Altersvorsorge das Hauptthema war.
Für eine Kombination der Finanzierungsverfahren
Denn wenn jeder nach Maßgabe der bekannten durchschnittlichen Lebenserwartung des Versichertenkollektivs vorsorgt, hat jedes Mitglied die Gewährleistung für eine lebenslange Versorgung – selbst wenn es so alt wie Johannes Heesters würde. Bert Rürup erklärte: „Altersvorsorge ist immer eine organisierte Wette gegen den eigenen Todeszeitpunkt.“ Je mehr Zwang vorzusorgen besteht, desto fairer sei diese Wette, da es dann keine Selbstselektion der versicherten Risiken gäbe, so Rürup, der zudem in seinem Vortrag eine Lanze für die Kapitaldeckung brach.
Kapitaldeckung, wenn Zinsen nicht einmal bei null, sondern sogar negativ sind? „Ja“, sagt Dr. Richard Herrmann von der Heubeck AG und untermauert seine Meinung mit der Wintervorsorge von Eichhörnchen. Die Nager finden nämlich auch nicht jedes Nussversteck wieder, nehmen also wie Investoren von Staatsanleihen eine negative Rendite in Kauf. Optimal ist das Kapitaldeckungsverfahren in der jetzigen Kapitalmarktsituation aber natürlich nicht. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist wegen der permanenten Deckung jedoch noch anspruchsvoller. Und auch das Umlageverfahren hat aus demografischen Gründen seine Tücken. „Kein Finanzierungsverfahren ist besser als das andere“, so Herrmann. „Deren Kombination führt aber zur Minimierung der jeweiligen Risiken.“
Kapitaldeckung, wenn Zinsen nicht einmal bei null, sondern sogar negativ sind? „Ja“, sagt Dr. Richard Herrmann von der Heubeck AG und untermauert seine Meinung mit der Wintervorsorge von Eichhörnchen. Die Nager finden nämlich auch nicht jedes Nussversteck wieder, nehmen also wie Investoren von Staatsanleihen eine negative Rendite in Kauf. Optimal ist das Kapitaldeckungsverfahren in der jetzigen Kapitalmarktsituation aber natürlich nicht. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist wegen der permanenten Deckung jedoch noch anspruchsvoller. Und auch das Umlageverfahren hat aus demografischen Gründen seine Tücken. „Kein Finanzierungsverfahren ist besser als das andere“, so Herrmann. „Deren Kombination führt aber zur Minimierung der jeweiligen Risiken.“
Bert Rürup lobt berufsständische Versorgungswerke
Auch Bert Rürup plädiert für Systeme, die aus einer Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung bestehen und äußert sich an dieser Stelle lobend zum von den berufsständischen Versorgungswerken praktizierten Finanzierungsmix. Teil dieses Mischsystems wäre dann auch die Kapitaldeckung. Diese müsste sich aber wandeln. „Garantien in Zeiten ohne Zinsen für halbwegs sichere Anlagen sind nicht mehr möglich.“ Es müsse die Möglichkeit bestehen, sich in jüngeren Jahren Rendite mit höherer Volatilität zu kaufen und mit steigendem Lebensalter die Volatilität der Kapitalanlage zurückzufahren.“
Ein Nachdenken über mehr Flexibilität wünscht sich auch Andreas Hilka. Der Vorstand Asset Management der Höchster Pensionskasse schilderte auf der Veranstaltung auch die Einschränkungen durch Eigenmittelanforderungen und Stresstests sowie aufsichtsrechtliche Obergrenzen, die im aktuellen Nullzinsumfeld ein Ausweichen in chancenreichere Anlageformen wie Aktien, Immobilien und Credits limitieren.
Andreas Hilka: Nachdenken über mehr Spielräume
Als die anlageseitige Flexibilität hindernd bewertet Andreas Hilka auch die im Arbeitsrecht verankerte, für ihn ordnungspolitisch zwar grundsätzlich richtige Einstandspflicht des Arbeitgebers sowie die im Aufsichtsrecht geforderte permanente Sicherstellung der Ausfinanzierung der Leistungen, da beides die Kapitalanlagemöglichkeiten einschränke. „Der Niedrigzins erfordert Anpassungen, und man sollte über mehr Spielräume nachdenken“, meint Vorstand Hilka und lässt damit durchblicken, dass er auch die Politik durchaus in der Verantwortung sieht.
portfolio institutionell newsflash 17.10.2016/Patrick Eisele
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