Asset Manager
18. März 2019

Moody’s: ESG-Offenlegungspflichten begünstigen First Mover

Vermögensverwalter, die bereits nachhaltige Anlageprodukte und -berichte etabliert haben, könnten laut Moody’s von den neuen EU-Vorschriften profitieren. Bis zu zwei Prozent mehr Kosten auf Verwalterseite.

Anfang März haben sich das Europäische Parlament und die EU-Ratspräsidentschaft vorläufig auf eine der Säulen des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen geeinigt, die ESG-Offenlegungspflichten für institutionelle Anleger und Asset Manager. Die Ratingagentur Moody’s sagte dazu, dass Vermögensverwalter, die bereits vor der Veröffentlichung der neuen Regeln die Offenlegungen der Faktoren Umwelt, Soziales und Corporate Governance (Environment, Social and Governance, ESG) in ihre Prozesse übernommen haben, von einem First-Mover-Vorteil profitieren könnten. Das berichteten die IPE News am Freitag.

„Für Vermögensverwalter, die über die entsprechende Infrastruktur, Expertise und Produktpalette verfügen, werden die Regeln angesichts der steigenden Nachfrage nach ESG-Produkten wahrscheinlich zu einem erhöhten Zufluss in nachhaltige Strategien führen“, sagte die Ratingagentur. Die neuen Regeln würden das Vertrauen der Anleger in die Transparenz des ESG-Marktes stärken.

Vor allem kleinere Asset Manager belastet

Moody’s schätzt jedoch, dass die Kosten für Vermögensverwalter je nach ESG-Ausrichtung um 0,25 Prozent bis zwei Prozent steigen und die Margen voraussichtlich unter Druck geraten könnten. Moodys sagte auch, dass die Notwendigkeit, Produktangebote und Prospekte zu aktualisieren und zu erläutern, wie ESG-Faktoren berücksichtigt werden, mit „hohen einmaligen Implementierungskosten“ verbunden sei. „Die strengeren Offenlegungsregeln erfordern neue Systeme oder Verbesserungen der bestehenden Systeme, möglicherweise die Einstellung neuer Mitarbeiter sowie die Notwendigkeit, Verkäufer zu schulen, um die ESG-Überlegungen angemessen zu erläutern“, fügte die Ratingagentur hinzu. Die höheren Kosten würden laut Moody’s vor allem die Gewinne kleiner EU-basierter Vermögensverwalter ohne ESG-Expertise belasten.

Die EU-Politik für mehr Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen entwickelt sich derzeit schnell. Im März haben laut IPE die Mitglieder zweier parlamentarischer Ausschüsse der EU eine geänderte Version des so genannten Taxonomievorschlags zu ESG mit knapper Mehrheit angenommen. Eine Abstimmung im Plenum des Parlaments sei für Ende Mai geplant.

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