Pension Management
11. Oktober 2016

Mit geeinter Stimme in der bAV-Debatte

Eine Gruppe von Anwälten mit dem Spezialgebiet bAV hat sich zum sogenannten Erbacher Kreis zusammengeschlossen. Ein Ziel ist, aus anwaltlicher Sicht sowohl zur Rechtsprechung als auch bAV-Praxis Stellung zu nehmen.

Die betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein überaus vielschichtiges und komplexes Thema. Das hat eine Gruppe von Arbeitsrechtlern dazu veranlasst, sich zusammenzuschließen. Am 22. September wurde der Erbacher Kreis gegründet, dessen Mitglieder sich als Angehörige wirtschaftsberatender nationaler und internationaler Anwaltssozietäten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig sowohl beratend als auch forensisch mit der bAV beschäftigen. 
Wie aus einer Mitteilung vom 11. Oktober hervorgeht, verfolgt der Kreis das Ziel, Erfahrungen auszutauschen und aus anwaltlicher Sicht zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie in der bAV-Praxis Stellung zu nehmen. Außerdem wolle man Vorschläge zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets unterbreiten. Im Rahmen der Gründungssitzung wurde Dr. Marco Arteaga, Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper, zum Sprecher des Eberbacher Kreises gewählt. Gemeinsam mit Professor Dr. Peter Hanau von der Universität zu Köln erstellte Arteaga in diesem Jahr für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung des „Sozialpartnermodells Betriebsrente“.
„Wir erwarten große Impulse für die Verbreitung der bAV, falls diese tatsächlich durch die Schaffung einer ‚reinen Beitragszusage‘ künftig für den Arbeitgeber mit einer Haftungsbeschränkung versehen werden kann“, sagt Arteaga. Die Mitglieder des Kreises rechnen allerdings damit, dass die mit den geplanten „reinen Beitragszusagen“ einhergehende vollständige Budget- und Kostensicherheit in der Praxis noch bedeutsamer sein könnte als die Haftungsbeschränkung. Auch die vieldiskutierte Einführung eines Optionssystems, welches die Einbindung einer kompletten Belegschaft in die Entgeltumwandlung ermöglichen soll, könnte nach Einschätzung des Erbacher Kreises einen deutlichen Verbreitungsschub auslösen. Allerdings sei bei vielen Arbeitgebern eine deutliche Skepsis im Hinblick auf jedwede tarifliche Regelung der bAV zu beobachten. Andererseits werde die erklärte Absicht der Bundesregierung, die diversen rechtlichen Neuerungen ausschließlich auf der Grundlage von Tarifverträgen zu ermöglichen, einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmerinteressen gewährleisten. 
Nach Einschätzung des Eberbacher Kreises werden tarifliche Lösungen jedenfalls ganz anders als eine starre gesetzliche Regelung einen großen Spielraum für branchen-, regionen- und sogar unternehmensspezifisch maßgeschneiderte Versorgungsregelungen eröffnen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Tarifparteien den einzelnen Unternehmen durch entsprechende Betriebsvereinbarungs-Öffnungsklauseln diese Flexibilität ermöglichen. 
Die Gründungsmitglieder des Eberbacher Kreises sind:

  • Dr. Marco Arteaga (Rechtsanwalt und Partner, DLA Piper)
  • Dr. Martin Diller (Rechtsanwalt und Partner, Gleiss Lutz)
  • Dr. René Döring (Rechtsanwalt und Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer)
  • Dr. Christian Hoefs (Rechtsanwalt und Partner, Hengeler Mueller)
  • Tobias Neufeld (Rechtsanwalt und Partner, Allen & Overy)
  • Dr. Christian Reichel (Rechtsanwalt und Partner, Baker & McKenzie)
  • Dr. Nicolas Rößler (Rechtsanwalt und Partner, Mayer Brown)
  • Dr. Johannes Schipp (Rechtsanwalt und Partner, T/S/C Fachanwälte)
  • Dr. Elmar Schnitker (Rechtsanwalt und Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer)
  • Dr. Annekatrin Veit (Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Counsel, DLA Piper)
  • Christian Freiherr von Buddenbrock (Rechtsanwalt und Partner, Beiten Burkhardt)

portfolio institutionell newsflash 11.10.2016/Kerstin Bendix

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