Pension Management
22. Februar 2016

Metallrente koppelt sich ab

Das Versorgungswerk kann auf ein erfreuliches Wachstum und gute Renditen zurückblicken. Die Zahlen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bAV in Deutschland Reformen braucht. Die Deutschlandrente ist nicht die Lösung, darin ist sich das BMF mit Metallrente-Chef Heribert Karch einig.

Deutschland gehört nach OECD-Angaben derzeit zu einer Handvoll von Ländern mit den am wenigsten armutsfesten Rentensystemen. Trotz verschiedener Fördermodelle sei es bisher nicht gelungen, die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente durch eigenverantwortliche betriebliche und private Vorsorge aufzufangen. „Zu Beginn des Jahrhunderts gab es zwar einen Aufwuchs der betrieblichen Altersversorgung, die zuletzt jedoch an Schwung verloren hat“, erklärte Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), am zweiten Tag des MCC-Kongresses „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ vergangene Woche. Zur Stärkung der bAV speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen und Geringverdienern will sein Haus noch in dieser Wahlperiode etwas tun. Ein entsprechendes Gutachten wurde in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse dem BMF vorliegen und noch in diesem Monat veröffentlicht werden sollen.
Doch nicht überall kam die Ausweitung der bAV in den vergangenen Jahren ins Stocken. Davon abkoppeln konnte sich die gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall – die Metallrente. Das Versorgungswerk hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr erneut ein hohes Wachstum verzeichnet. Rund 3.000 neue Kundenunternehmen konnten 2015 gewonnen und rund 44.000 Verträge der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge abgeschlossen werden. Mit 95 Prozent hat sich die große Mehrheit der Beschäftigten für die betriebliche Altersversorgung und fünf Prozent für private Riester-geförderte Angebote entschieden. Zum Bestand der Metallrente gehören damit nunmehr  580.000 Verträge. Insgesamt 32.500 Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie und anderer Branchen bieten damit nunmehr ihren Beschäftigten die Vorsorgelösungen von Metallrente an.
„Auch gegen den allgemeinen Trend können Versorgungswerke wie Metallrente gutes Wachstum verzeichnen. Und selbst im Umfeld niedriger Zinsen sind gute reale Renditen möglich. Hier zeigen sich die Vorteile betrieblicher Altersversorgung und das Potenzial der bAV für die Zukunft“, ist Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerks Metallrente und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), überzeugt. Als Institutionen der Sozialpartner könne sich das Versorgungswerk sehr gut für niedrige Kosten, eine angemessene Rendite und eine sichere Anlagepolitik positionieren. Je nach Anlagevariante bekommen Altersvorsorge-Sparer für 2016 in der Direktversicherung eine Gesamtverzinsung zwischen 3,65 und 3,95 Prozent, ließ das Versorgungswerk wissen. Die laufende Verzinsung aus Garantiezins und Überschussbeteiligung liege zwischen 3,0 und 3,25 Prozent. Im nichtversicherungsförmigen, kapitalmarktnahen Durchführungsweg – der Metall-Pensionsfonds –  konnte den Angaben zufolge für Sparer unter 55 Jahren seit Auflage im Jahr 2002 eine Wertentwicklung von 5,6 Prozent und für die vergangenen fünf Jahre von 6,9 Prozent pro Jahr erzielt werden. Für Karch zeigt sich darin eindeutig, dass bei allen Vorsorgeangeboten betrieblicher Altersversorgung gute Renditen möglich sind, aber in kapitalmarktnahen Instrumenten zunehmend besser als in den klassischen Garantiemodellen.
Auch wenn Karch als Geschäftsführer der Metallrente mit den Zahlen seines Versorgungswerkes zufrieden ist, sieht der Aba-Vorstandsvorsitzende dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, um die eigenverantwortliche betriebliche und private Vorsorge voranzubringen: „Der Reformprozess braucht dringend einen entscheidenden Schub, denn die Rahmenbedingungen stimmen nicht.“ Die Lösung bestehe jedoch nicht in der Schaffung eines neuen Vehikels, wie die von der hessischen Landesregierung ins Spiel gebrachte Deutschlandrente. Das brachte Karch auch in seiner Rede auf dem MCC-Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ in Berlin zum Ausdruck. Erfreut dürfte er dabei zur Kenntnis genommen haben, dass auch der Staatssekretär des BMF, Dr. Michael Meister, keine großen Stücke auf die Deutschlandrente hält. Aus ordnungspolitischen Gründen mache er sich Sorgen über diesen Vorschlag eines staatlichen Vorsorgeprodukts: „Ich verstehe die Kostenargumente, aber als Anhänger einer Marktwirtschaft bin ich für Wettbewerb.“ Einen positiven Aspekt konnte Meister in seiner Rede auf dem Kongress dem hessischen Vorstoß dann aber doch abgewinnen: die Opting-out-Regelung: „Das ist eine Überlegung, die bei der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge hilfreich sein kann.“ Diese Aussage dürfte insbesondere Dr. Thomas Jasper von Willis Towers Watson freudig zur Kenntnis genommen haben, der kurz zuvor in seinem Vortrag deutlich machte, dass er das Sozialpartner-Modell zur Verbreitung der bAV für fraglich hält. Die einfachste Lösung sei Opting-out auf betrieblicher Ebene. Dafür müsste nur Paragraf 1 des Betriebsrentengesetzes umgeschrieben werden.         
Zehn Jahre: mehr gibt es nicht    
Die Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittzinssatzes von sieben auf zehn Jahre begrüßt Japser ausdrücklich. Die erhofften zwölf Jahre, die zuletzt von der Union nochmals ins Spiel gebracht wurden, haben sich hingegen zerschlagen. Mitte vergangener Woche haben die Bundestagsausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft und Energie den Änderungsantrag von der CDU/CSU und SPD zur Umsetzung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ abschließend beraten und unverändert beschlossen. Das gilt auch für die Ausschüttungssperre, die von vielen Unternehmen kritisiert wurde. Auf dem Kongress verteidigte Meister diesen Punkt: „In der Bilanz wird Fremdkapital zu Eigenkapital. Das soll zur Stärkung der Unternehmen dienen und das Unternehmen nicht verlassen.“ Ob die neuen handelsrechtlichen Vorschriften schon für 2015 angewendet werden, dürfen die Unternehmen frei wählen.  
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht der beste“, sagte Jasper zu dem Vorstoß der Regierung. Seine klare Bitte: Die Ausdehnung auf zehn Jahre sollte umgesetzt werden, aber dort nicht enden. „Pensionsverpflichtungen sind langfristige Verschuldungen und sollten auch so behandelt werden.“ Die Hoffnung auf eine baldige Veränderung in dieser Hinsicht ist allerdings nicht allzu rosig. Das gilt auch für die Steuerbilanz. In seinem Vortrag machte der Staatssekretär des BMF, Dr. Michael Meister, unmissverständlich klar, dass es kurzfristig keine Änderung an den sechs Prozent des Paragrafen 6b EStG geben wird. „Wenn man der Meinung ist, dass der Abstand zwischen HGB, IRFS und dem steuerlichen Rechnungszins zu groß ist, dann müsste man sich über einen längeren Zeitraum die haushalterischen Auswirkungen ansehen.“ Hier sei noch Überzeugungsarbeit zu leisten. 
portfolio institutionell newsflash 22.02.2016/Kerstin Bendix

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