Recht, Steuer & IT
29. Januar 2014

Meldepflicht für Derivate kommt

Ab dem 12. Februar müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union unabhängig von ihrer Rechtsform sämtliche Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister melden. Esma verspricht sich mehr Transparenz.

Nach Angaben der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt müssen künftig sowohl börsengehandelte Derivate als auch außerbörsliche Derivategeschäfte an zentrale Transaktionsregister gemeldet werden. Betroffen sind demnach nicht nur Derivate auf Finanzinstrumente und Indizes, sondern auch Geschäfte, die auf die Zinsentwicklung, Warenpreise, Rohstoffe, Emissionsrechte und weitere Basiswerte abzielen, soweit nicht ausschließlich eine physische Abwicklung bestimmt ist. Hintergrund dieses umfangreichen regulatorischen Vorhabens ist der Gedanke, dass im Krisenfall die Beziehungen zwischen Marktteilnehmern aus dem Abschluss von Derivaten bekannt sein sollen, um die Folgen des etwaigen Ausfalls eines Marktteilnehmers beurteilen zu können. 
Wie Christoph Schmitt und Rainer Süßmann, beide sind Partner von Beiten Burkhardt, in einem Fachbeitrag für die Börsen-Zeitung hervorheben, umfasst die Meldepflicht grundsätzlich alle Kategorien von Derivategeschäften. Neben Unternehmen der Finanzbranche bezieht die zugrundeliegende EU-Verordnung Emir (European Market Infrastructure Regulation) damit erstmals auch weite Teile der Realwirtschaft in die Finanzmarktregulierung ein. Konkret betroffen sind nicht nur institutionelle Investoren und Finanzdienstleister, sondern auch Unternehmen, die Derivate zu Absicherungszwecken von mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken abschließen. Insofern muss beispielsweise ein Hersteller von Speiseeis, der ein außerbörsliches Wetter- oder Temperatur-Derivat abschließt, dieses Geschäft melden. Gleiches gilt für einen Landwirtschaftsbetrieb, der an der Derivatebörse Eurex Schweine-Futures erwirbt. Schmitt und Süßmann halten es für möglich, dass einige der betroffenen Unternehmen sich der neuen Pflichten noch nicht bewusst sind.
Rückwirkende Angaben 
Die neue Transparenzoffensive gilt nicht nur für neue Derivategeschäfte. Vielmehr müssen die betroffenen Unternehmen auch rückwirkende Angaben machen. So müssen etwa Transaktionen, die nach dem 16. August 2012 abgeschlossen wurden und zu Beginn der Meldepflicht noch nicht beendet waren, bis spätestens zum 13. Mai 2014 gemeldet werden. Mehr Zeit bleibt den Unternehmen für jene Derivategeschäfte, die am 16. August 2012 offen waren, aber bis zum 12. Februar 2014 beendet wurden. Diese müssen einem der Transaktionsregister bis zum 12. Februar 2017 mitgeteilt werden. 
Eine Beschränkung auf Geschäfte an Börsenplätzen innerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Vielmehr müssen die Unternehmen beispielsweise auch Transaktionen melden, die sie an US-Rohstoffbörsen eingegangen sind. Die Meldepflicht besteht zudem unabhängig vom Handelsvolumen. Demnach löst bereits der Kauf oder Verkauf eines einzigen Kontrakts die Meldepflicht aus. Zusätzlich müssen ab dem 14. August 2014 täglich Daten zum aktuellen Marktwert von Derivaten und dem Wert der Sicherheiten angegeben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine bestimmte Clearing-Schwelle überschritten wurde. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen sich die Unternehmen eine Identifikationsnummer zulegen, die für inländische Unternehmen von der WM-Gruppe vergeben wird, zu der auch die Börsen-Zeitung gehört. 
Nach langem Hin und Her hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma im November vergangenen Jahres die ersten vier Transaktionsregister für die Derivateregulierung zugelassen. Neben DTCC und Regis-TR, die im Vorfeld als aussichtsreichste Kandidaten gehandelt worden waren, haben auch Una Vista sowie KDPW die Zulassung erhalten. 
portfolio institutionell newsflash 29.01.2014/Tobias Bürger
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert